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Erneut Mallorca-Vergewaltigung – nun reagiert Regierung

Erneut sollen drei Männer eine Touristin in Mallorca vergewaltigt haben. Jetzt meldet sich die Regierungschefin der Balearen zu Wort.

Die Guardia Civil hat drei Männer im Zusammenhang mit einer Vergewaltigung verhaftet.
Die Guardia Civil hat drei Männer im Zusammenhang mit einer Vergewaltigung verhaftet.
Guardia Civil

Erneut soll eine Frau auf Mallorca Opfer einer Gruppenvergewaltigung geworden sein. Eine Britin wirft einer Gruppe von drei Touristen vor, sie in der Nacht auf Freitag in einem Hotel in Magaluf unter Drogen gesetzt und dann misshandelt zu haben. Nun meldet sich die Regierungschefin der Balearen zu Wort.

Auf Twitter schreibt Margalida Prohens, dass mit aller Härte gegen diese Art von Aggression gegen die sexuelle Integrität von Frauen vorgegangen werden muss, und drückt ihre "volle Unterstützung" für die Touristin aus. "Es liegt noch ein langer Weg und viel Arbeit vor uns allen."

Taten weisen Gemeinsamkeiten auf

Erst vergangene Woche wurden acht Männer, darunter ein Schweizer, in Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Vergewaltigung im selben Hotel in Magaluf verhaftet. Einige Tage nach dem Vorfall bekundete das Hotel Solidarität mit der 18-jährigen Urlauberin. In einer Medienmitteilung hieß es, dass man entschlossen jede Art von Aggression oder Verhalten, welches die Würde oder die körperliche Unversehrtheit eines Menschen verletze, fest verurteile. "Sie haben weder in diesem Haus noch in einem anderen Zusammenhang Platz." Eine Anfrage am Samstag blieb bisher unbeantwortet.

Bereits im Juli wurde ein ähnlicher Fall bekannt, bei dem fünf deutsche Touristen eine junge Touristin am Ballermann vergewaltigt haben sollen. Neben der Örtlichkeit haben die Vorfälle gemeinsam, dass Gruppen von jungen, männlichen Touristen eine junge Urlauberin in einem Hotel misshandeln. Medienberichten zufolge wurden zwei der mutmaßlichen Vergewaltigungen gefilmt.

Im Fall einer Verurteilung in Spanien drohen den Verdächtigen Haftstrafen von zehn bis zwölf Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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