Wirtschaft
Entlastungspaket – wann welcher Bonus auf dein Konto kommt
Die Regierung hat für den Sommer Entlastungsmaßnahmen gegen die Teuerungen angekündigt. "Heute" sagt dir, wann du mit welchem Bonus rechnen darfst.
Die hohe Inflationsrate in Österreich macht vielen zu schaffen. Mit 8,7 Prozent lag sie im Juni so hoch wie seit 47 Jahren nicht mehr. Die Regierung steuert mit einem milliardenschweren Anti-Teuerungs-Paket dagegen, das der Bevölkerung mit Einmalzahlungen zum einen schnelle Soforthilfe und zum anderen langfristige Ersparnisse bringen soll. Die ersten Schritte werden in den kommenden Wochen getätigt.
"Das aktuelle, dritte, Antiteuerungs-Paket bringt 28 Mrd. Euro an finanzieller Entlastung. Noch im Sommer entlasten wir in einem ersten Schritt jene, die am stärksten betroffen sind: 300 Euro pro Person, Familien profitieren vom höheren Familienbonus. Im Herbst gibt es 500 Euro für jeden Erwachsenen, für jedes Kind 250 Euro", rechnet Finanzminister Magnus Brunner vor. Hier die Details.
"Heute" liefert dir den Fahrplan zum Entlastungspaket
➤ Im Laufe des Augusts wird eine zusätzliche Einmalzahlung der Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro pro Kind ausgezahlt.
➤ 42.000 Wiener Ausgleichszulagenbezieher erhalten ab 1. August insgesamt 200 Euro Energieunterstützung.
➤ Alleinerziehende in Wien, die zwar keine Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe beziehen, dafür aber im April dieses Jahres Notstandshilfe, Arbeitslosengeld, einen Pensionsvorschuss oder ein Umschulungsgeld des Arbeitsmarktservice sowie eine Ausgleichs- bzw. Ergänzungszulage aus der Pensionsversicherung für April 2022 bezogen haben, können nun ab 1. August (bis 30. September) unbürokratisch ein Online-Ansuchen über wien.gv.at auf 100 Euro zusätzlich stellen. Mehr dazu >>
➤ Für Kärntner, die keine soziale Unterstützung beziehen, die aber unter die erforderlichen Einkommensgrenzen fallen – Alleinstehend/Alleinerziehend bis zu 1.328 Euro, Paare bis zu 1.992 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Einkommensgrenze um je 400 Euro netto – wird ab August (bis 30. November 2022) ein Online-Antrags-Portal für den 200-Euro-Kärnten-Bonus freigeschaltet.
➤ Die Direktauszahlung eines Teuerungsausgleiches in Höhe von 300 Euro für Personen mit geringem Einkommen (Mindestpensionisten, Studienbeihilfebezieher, Jobsuchende, etc.) soll von den jeweiligen Auszahlungsstellen ab 1.September ausbezahlt werden. Die Auszahlung soll automatisch mit der jeweiligen Leistung (z.B. AMS-Geld) erfolgen.
➤ Ebenfalls am 1. September erhalten Pensionisten eine Einmalzahlung von bis zu 500 €. Die genaue Höhe der Einmalzahlung hängt von der Pensionshöhe ab. Kleinere Pensionen bekommen eine höhere Einmalzahlung. Zwischen 1.139 Euro netto und 1.566 Euro netto gibt es 500 Euro als Einmalzahlung, ab dann wird es immer weniger. Ab 1.812 Euro netto gibt es nichts mehr.
➤ Bis spätestens 30. September wird außerdem die Aufstockung des Familienbonus Plus in Höhe von 2.000 Euro wirksam. Sollte dein Arbeitgeber die neue Entlastung nicht automatisch in der Lohnverrechnung berücksichtigen, so ist der Familienbonus in der Arbeitnehmerveranlagung (Einkommenssteuererklärung) für 2022, die im nächsten Jahr gemacht werden kann, zu berücksichtigen. Dasselbe gilt auch für Selbständige.
➤ Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den September wird ein Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren ausgezahlt.
➤ In Niederösterreich erhalten Eltern von Schülern und Lehrlingen Schulstartgeld in der Höhe von 100 Euro. Aber es wird nicht automatisch überwiesen – Hier kannst du deinen Schulstart-100er ab Mitte August beantragen.
➤ Rechtzeitig nach dem Sommerurlaub kommt der große Brocken: 500 Euro "Superbonus" – 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Anti-Teuerungs-Bonus – gibt es für alle (!) Erwachsenen. Für Kinder gibt's je die Hälfte.
Wenn jemand über ein jährliches Einkommen von 90.000 € oder mehr verfügt, so ist der Teuerungsbonus mit einem Grenzsteuersatz von 50 Prozent steuerpflichtig. In diesem Fall muss dies in der Arbeitnehmerveranlagung als Einkommen angegeben werden.
➤ Im Burgenland sollen rund 30.000 Haushalte im Oktober einen einmaligen Anti-Teuerungsbonus erhalten, der bis zu 700 Euro betragen kann. Eine Antragstellung soll spätestens mit Mitte September über die Gemeinden bzw. auch digital möglich sein. Den Maximalbetrag können jene Personen ausschöpfen, die unter die bisherige Heizkostenzuschuss-Regelung fallen, alle anderen werden linear bis zu den Obergrenzen der "Armutsgefährdung" sowie entsprechend bis zum Mindestbetrag von 400 Euro berechnet. Hinzu kommt eine Erhöhung der Wohnbeihilfe von derzeit drei auf fünf Euro pro Quadratmeter.
➤ In Vorarlberg werden beim Familienzuschuss der Mindest- und der Höchstbetrag erhöht (von 51 auf 150 bzw. von 505,50 auf 600 Euro), im Oktober erfolgt zudem eine doppelte Auszahlung.
➤ Zur Abfederung der gestiegenen Kosten bei Energie, Futter- und Düngemitteln bekommen die heimischen Landwirte Ende des Jahres noch einen Versorgungsbonus in der Höhe von durchschnittlich 1.000 Euro pro Betrieb. Die Auszahlung erfolgt zu Jahresende über die AMA.
"Anfang nächsten Jahres greifen die strukturellen Entlastungen und wir stärken damit die Kaufkraft der Menschen dauerhaft. Denn mit der Abschaffung der kalten Progression beenden wir die schleichende Steuererhöhung – so entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher langfristig. Wer 2.500 Euro brutto verdient hat allein dadurch in den nächsten zehn Jahren bis zu 10.000 Euro mehr zur Verfügung. Wir federn die Auswirkungen der Teuerung so gut es geht ab, aber globale Entwicklungen können wir nie zu 100 Prozent ausgleichen", so Brunner.
➤ Dazu wird per 1. Jänner 2023 auch die Senkung der Lohnnebenkosten sowie die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen wirksam.
➤ Der sogenannte Kindermehrbetrag, also der Steuerabsetzbetrag für Eltern mit kleinem Einkommen, wird von 450 auf 550 € erhöht. Er ist über die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr (Anfang 2023) zu beantragen.
➤ Für Geringverdiener gibt es zudem einen einmaligen Teuerungsabsetzbetrag von 500 € für das Jahr 2022. Dieser Teuerungsabsetzbetrag muss ebenfalls über die Arbeitnehmerveranlagung für 2022 (Anfang 2023) aktiv beantragt werden.
➤ Der Unfallversicherungsbeitrag wird ab 2023 um 0,1-Prozentpunkte gesenkt.
➤ In Vorarlberg wird der Heizkostenzuschuss von 270 auf 330 Euro angehoben. In Salzburg von 180 auf 200 Euro ab 2022/2023.
➤ Für Lehrlinge und Betriebe gibt es den Digi-Scheck – immerhin bis zu drei mal 500 Euro pro Jahr – verlängert noch bis 2024.
➤ Zusätzlich gibt es noch Entlastungen für die Wirtschaft in Form von steuer- und abgabenfrei sowie SV-beitragsfreien Mitarbeiter-Prämien von 3.000 Euro, eine Strompreiskompensation und einen Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen.