Ab 10. Juni dürfen Veranstaltungsorte endlich zu 75 Prozent "befüllt" werden (bisher nur zur Hälfte). Es gilt nach wie vor die 3-G-Regel, d.h. die Besucher müssen geimpft, genesen oder einen negativen Coronatest vorlegen können. Fix zugewiesene Sitzplätze müssen zudem zur Verfügung stehen. Und wie immer gilt: Maske tragen, aber nur indoor.
Für Oper, Festivals, Galerien sowie für die großen Theater und Kinos ist das ein Segen. Denn auch die Sperrstunde wird verlängert: Veranstaltungen müssen nicht mehr um 22 Uhr beendet werden, sondern erst um 24 Uhr. Der Mindestabstand beträgt nur noch ein Meter. Nur einen kleinen Haken gibt es: Die Höchstzahlen bleiben gleich, d.h. es sind maximal 1.500 indoor und 3.000 Personen outdoor erlaubt.
Ab 1. Juli wird es noch "lockerer": Es gibt keine Personenbeschränkungen mehr. Es gilt nur mehr die 3-G-Regel: Geimpft, genesen oder getestet.