Oberösterreich

"Massive Gewalt gegen Baby" – Frau muss 1.200 € zahlen

Der Bub soll als Baby zahlreiche Knochenbrüche erlitten haben. Die Eltern bestreiten jede Schuld. Nun saßen sie zum zweiten Mal vor Gericht.

Der 26-jährige Vater und die 24-jährige Mutter saßen bereits zum zweiten Mal vor Gericht. In diesem Gerichtssaal mussten sie sich nun wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verantworten.
Der 26-jährige Vater und die 24-jährige Mutter saßen bereits zum zweiten Mal vor Gericht. In diesem Gerichtssaal mussten sie sich nun wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verantworten.
privat

Die 26- und 24-jährigen Eltern sitzen nicht das erste Mal in Linz vor Gericht. Bereits am 7. Juni 2022 mussten sie sich wegen "Quälens oder Vernachlässigung unmündiger, jüngerer oder wehrlosen Personen" verantworten. Der Strafrahmen lag damals bei bis zu drei Jahren Haft.

Die Verletzungen des zwei Monate alten Babys waren aber so schwer, dass der Richter einen Prozess vor Schöffen forderte.  Am Dienstag war es so weit. Die Staatsanwaltschaft wirft den Eltern nun das Verbrechen der schweren und absichtlichen Körperverletzung vor. Darauf stehen zwischen einem und zehn Jahren Haft.

Als der medizinische Sachverständige beim ersten Prozess die Verletzungen des kleinen Buben aufzählte, gewann man den Eindruck, dem Baby wurden alle Knochen gebrochen: Es wurde ein Oberschenkelbruch, mehrere Rippenbrüche auf beiden Seiten, Armbrüche und ein Schädelbruch festgestellt.

Dass der Bub nur aus dem Gitterbett oder vom Wickeltisch gefallen ist, schloss der Experte aus. "Solche Verletzungen entstehen nur durch massive Gewalteinwirkung", gab der Salzburger Gerichtsmediziner damals zu Protokoll. Und auch ein Ungeschick im Umgang mit dem Baby hält er für unwahrscheinlich.

Die Eltern sollen das Kind mehrfach misshandelt haben und das über einen längeren Zeitraum, so die Einschätzung des Experten. Dafür sprechen zumindest die Verletzungen des Kleinen. Denn die Rippenbrüche auf der rechten Seite waren deutlich älter als jene auf der linken Seite. 

Die Eltern bekennen sich nicht schuldig.

Wie bereits beim ersten Prozess bekannten sich die Eltern auch am Dienstag nicht schuldig. "Ich habe nichts getan, meinen Sohn nicht misshandelt", sagt die Mutter. Die Betreuung des Sohnes habe sie sich mit dem Ehemann, der Mutter und einer Kinderkrankenschwester geteilt. 

Am 16. Mai hatte der Bub gegen 4.30 Uhr plötzlich ein geschwollenes Bein. Ein späterer Besuch im Krankenhaus förderte dann zu Tage, dass der Oberschenkel des Kindes gebrochen war. "Ich kann mir nicht erklären, wie das passiert ist. Er hat sich nur von der Seite auf den Rücken gedreht", sagt die 24-Jährige aus.

Im Krankenhaus haben Solzialarbeiter dann festgestellt, dass die Mutter eine engmaschige Betreuung und Unterstützung brauche. Und auch die Kinderkrankenschwester, die das Paar regelmäßig besuchte, meinte, die Frau brauche schon bei alltäglichen Dingen Hilfe. Das bestreitet die 24-Jährige. 

Zu einem ähnlichen Ergebnis ist auch die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner gekommen: Die Frau sei mit der Versorgung des Babys überfordert gewesen, sagte sie beim ersten Prozess aus. Der Sohn lebt nun auch bei einer Pflegefamilie. 

Die Mutter will das Kleinkind nun zurück. Kastner sieht hinter den Bemühungen, den Wunsch nach einer heilen Familie, zu der auch ein Kind gehört. Eine emotionale Bindung zum Baby könne sie aber nicht erkennen. Die Mutter hätte auch keine Betroffenheit wegen der Verletzungen gezeigt, so Kastner.

Das bestreitet die Frau: "Mir tat das auch weh, weil es meinem Sohn nicht gut ging. Mein Kind ist das Wichtigste , das ich habe", meinte die Mutter. 

Laut Gerichtsgutachterin hat die 24-Jährige in Krisensituationen zumeist aggressiv reagiert.

Laut Kastner habe die 24-Jährige auf Krisen- und Notsituationen sowie Überforderungen zumeist aggressiv reagiert. "Das stimmt nicht, ich bleibe auch dann ruhig, wenn es zu schwierigen Situationen kommt. Schimpfen tu' ich schon, aber dass ich aggressiv werde, das stimmt nicht", kontert die Frau.

Ein weiterer Gutachter hielt fest, dass die Frau einfachste Dinge überfordert hätten und sie die Bedürfnisse eines Kleinkindes nur schwer erkennen konnte. "Das stimmt nicht, ich habe meinen Sohn weder geschlagen noch geschüttelt. Ich bin ein sehr geduldiger Mensch", sagt die Mutter. 

"Die Verletzungen kann ich mir nicht erklären"

Angesprochen auf die vielen Verletzungen des Buben meinte die Frau: "Das kann ich mir auch nicht erklären. Wir können nichts dafür, dass unser Kind gelitten hat, leiden selber mit ihm mit. Ich täte meinem Kind nichts an und in Überforderungssituationen zucke ich nicht aus." Und auch ihr Ehegatte sei ruhig geblieben, wenn das Kind geschrieben habe.

 "Das kann ich mir selbst nicht erklären. Wir können nichts dafür, dass unser Kind gelitten hat."

Auf die Frage, was sie getan hätte, hätte sie ihren Ehemann bei der Misshandlung des Sohnes erwischt: "Ich hätte ihn sofort hinausgeworfen", so die Mutter.

Der 26-Jährige aus Bangladesch bestätigt die Aussagen seiner 24-jährigen Frau. Auch er bekennt sich nicht schuldig. Für die beiden Eltern gilt die Unschuldsvermutung.

Geldstrafe und bedingte Haft für Mutter - nicht rechtskräftig

Am Dienstagnachmittag fällte das Gericht dann sein Urteil: Die Frau wurde wegen Quälens oder Vernachlässigung Unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen unbedingt zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Zudem bekam sie sieben Monate bedingt auf drei Jahre. Mildernd war die Unbescholtenheit und weil die Misshandlungen durch Überforderung entstanden seien. Erschwerend kam hinzu, dass es vier verschiedene Misshandlungen gegeben hat und dass das Kind wehrlos war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann wurde rechtskräftig freigesprochen.

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