Abschiebung geplant
Eklat vor Demo für Jaba: Hausdurchsuchung bei Onkel
Nicht ganz reibungslos lief eine Demo für Jaba (16) ab. Ein Verwandter kam zu spät, weil die Polizei sein Haus nach der Familie durchsucht hatte.
Er war schon auf dem Weg von Ebreichsdorf (NÖ) nach Wien, um an der Demo für seinen Großneffen am Minoritenplatz in der Wiener City teilzunehmen: Doch im Auto wurde Zaza T. von seiner Frau angerufen. Die Polizei war gekommen, um seine Papiere zu kontrollieren und das Haus nach Jaba B. (16) und seiner Familie zu durchsuchen – erfolglos, wie er bei der Demo (zu der er dann verspätet eintraf) im "Heute"-Gespräch erzählt: "Die Familie ist in Sicherheit, aber nicht bei uns", meint er.
Der Grund für die Protestaktion direkt vor dem Innenministerium: Jaba (16) und seine Familie sollen nach Georgien abgeschoben werden. Der Bursche kam nach einer Leukämie-Diagnose 2018 nach Wien, wurde hier im St. Anna Kinderspital erfolgreich behandelt. Derzeit ist er krebsfrei, muss aber laufend zu Blutkontrollen. Aufgrund der Chemotherapie hat er zudem eine Osteonekrose (Absterben eingegrenzter Knochenbereiche, Anm.) im Bein entwickelt.
„Wir haben sozusagen durch die Blume erfahren, dass die Familie am Montag oder Dienstag hätte abgeschoben werden sollen“
"Er hat Schmerzen und muss auch manchmal mit Krücken gehen. Wegen dieser medizinischen Gründe ist es für uns wichtig, dass wir in Österreich bleiben können", berichtete seine Mutter Gvantsa (34) im Gespräch mit "Heute". Laut dem Bundesverwaltungsgericht können allerdings "weitere Untersuchungen auch im Heimatland durchgeführt werden." Zudem sind Jaba, sein Bruder Saba (15) und seine Schwester Nini (18) gut integriert.
Nachdem die Familie Österreich freiwillig nicht verlassen will, droht eine akute Abschiebung: "Wir haben sozusagen durch die Blume erfahren, dass die Familie heute (Dienstag) oder morgen hätte abgeschoben werden sollen", erzählt Katharina Glawischnig vom Verein "asylkoordination Österreich", die die Demo moderierte.
Das "Heute"-Videoteam war bei der Demo vor Ort:
Mitschüler stehen voll hinter Jaba
Jaba besucht derzeit die vierte Klasse der Kooperativen Mittelschule Redtenbachergasse (Hernals). Seine Mitschüler stehen voll hinter dem Jugendlichen: Mit Transparenten und Schildern postierten sie sich ab 11 Uhr vor dem Innenministerium, wollten Antworten auf Fragen wie "Warum wurde so entschieden?", "Was hätte die Familie anders machen müssen, damit sie in Österreich bleiben kann?" und "Was können wir tun, um Jaba zu behalten?".
Das Innenministerium zeigte sich gesprächsbereit, der Direktor des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hätte sich eine Stunde lang für die Klasse (und auch Eltern) Zeit genommen, um deren Fragen zu beantworten. Allerdings: Um punkt 11 Uhr und im Ministerium (also ohne Medienvertreter). Doch die Schüler und Eltern zogen die Demo vor – was wiederum für Irritation im Innenministerium sorgte. Mit der Gesprächsbereitschaft ist damit Schluss.
Kinder sind gut integriert
Die (angemeldete) Kundgebung fand daher wie geplant statt. Neben Glawischnig kamen zwei Mitschülerinnen von Jaba, eine Elternvertreterin, die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Irmgard Griss, und Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom "Netzwerk Kinderrechte" zu Wort.
Sie alle sehen im Fall Jaba zahlreiche Verfahrensfehler, wie etwa die fehlende Kindeswohlprüfung. Der Familie wird vorgeworfen, dass sie "über keine maßgebliche Integrationsverfestigung im Bundesgebiet" verfüge – was diese bestreitet: Alle drei Kinder sind fleißige und beliebte Schüler, haben gute Deutsch-Kenntnisse: Nini (18) besucht ein Gymnasium, ist heuer im Matura-Jahr, Saba (15) ist Mitglied des Basketball-Vereins "Austrian BasketFighters" und absolviert derzeit die 1. HAS-Klasse der Vienna Business School, und Jaba selbst ist Klassensprecher, spielt Schach und Wasserball beim Österreichischen Schwimmverband (OSV).
BFA rechtfertigt Ablehnung des Antrags
Das BFA hatte im heurigen Juli entschieden, dass "seit Bestehen der rechtskräftigen Rückkehrentscheidungen keine Änderungen im Privat- und Familienleben entstanden sind", wie auf der BFA-Homepage in einer ausführlichen Stellungnahme erklärt wird. Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels wurde daher zurückgewiesen. Zudem wird betont, dass das BFA den Fall nach "sorgfältiger Abwägung und eingehender Prüfung insbesondere auch im Hinblick auf das Kindeswohl" beurteilt hätte. Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) lehnte eine Beschwerde gegen die negativen Bescheide des BFA ab.
Die Familie wird daher über einen Anwalt am Dienstag Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einreichen. Davor wird Anwalt Wilfried Embacher noch einen prüfenden Blick auf die Unterlagen werfen – der Jurist hat durch den Fall Tina bereits genügend Erfahrung mit den Behörden. Eine "aufschiebende Wirkung" und eine Überprüfung des Falles am Höchstgericht ist nun die letzte Hoffnung der Familie.