Chats mit Opfern

Eisenbahn-Fan lockte Buben im Netz in Missbrauchs-Falle

Ein 19-Jähriger aus der Trainspotting-Szene suchte auf Eisenbahn-Fanseiten im Netz nach minderjährigen Missbrauchsopfern. Das brachte ihn vor Gericht.
Thomas Peterthalner
05.03.2025, 08:23

Schnellzüge und starke Lokomotiven begeistern viele Buben – im Netz gibt es eine große Community der Eisenbahn-Fans. Die Trainspotter stellen Bilder und Videos von spektakulären Zugfahrten ins Netz. Was man nicht für möglich halten würde: Auch auf scheinbar harmlosen Seiten können Gefahren für Kinder lauern.

Das zeigte nun der verstörende Fall eines 19-jährigen Wieners am Wiener Landl. Der Gastro-Lehrling soll in den letzten vier Jahren für Dutzende Übergriffe auf 12-jährige Buben verantwortlich sein. Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Opfer in Chats überredet

"Der Angeklagte gehört zur Trainspotting-Szene", führte die Staatsanwältin aus. "Dort bahnte er in Chats Kontakt zu seinen Opfern an, die sich auch für Züge interessieren." Diese soll er zu Sex-Treffen sowie Nacktvideos und Nacktbildern überredet haben. Zu Beginn war der Verdächtige selbst erst 14 Jahre alt. Auf Speichermedien wurden von den Ermittlern rund 160 Missbrauchs-Bilder gefunden. "Gewalttätig war er nicht", so die Staatsanwältin. "Er hat die Buben aber emotional manipuliert."

"Bekenne mich sehr schuldig"

"Ich bekenne mich sehr schuldig", so der Angeklagte. Er habe mit 14 Jahren bemerkt, dass er pädophile Neigungen habe. Mit manchen erst 12-jährigen Opfern kam es sogar zum Verkehr und anderen sexuellen Handlungen. "Ich habe auf Trainspotting-Seiten tolle Fotos von Lokomotiven gepostet", so er Angeklagte. "Dann habe ich Kontakt zu meinen Followern hergestellt."

Bedingte Einweisung für 19-Jährigen

Der Fall flog auf, als sich ein 12-jähriges Opfer seiner Mutter anvertraute – die Frau ging sofort zur Polizei. Laut Gutachter Peter Hofmann ist die Prognose für den 19-Jährigen ungünstig, da die Störung sehr ausgeprägt sei. Eine Therapie müsste aber nicht im Strafvollzug stattfinden. Urteil am Dienstag: 2,5 Jahre bedingte Haft, dazu eine bedingte Einweisung – rechtskräftig. Den geschädigten Buben muss der Verdächtige Schmerzensgeld zahlen.

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