Politik
Einspruch: Hält Urteil gegen Peter Westenthaler?
Der Oberste Gerichtshof soll die Verurteilung von Peter Westenthaler wegen Untreue und Betrugs aufrecht erhalten.
So lautet die Empfehlung der Generalprokuratur, wie das "Ö1-Mittagsjournal" am Dienstag berichtete.
Anfang des Jahres wurde der Ex-FPÖ und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler am Wiener Landesgericht Wien zu zweieinhalb Jahren Haft (zehn Monate davon unbedingt) verurteilt. Im zweiten Rechtsgang - nachdem der Oberste Gerichtshof einen früheren Freispruch des Ex-Politikers gekippt hatte.
Anwalt legte mehrere Beschwerden ein
Angeklagt war Westenthaler wegen Untreue und Betrug. Sein Anwalt hatte mehrere Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Unter anderem wegen Verfahrens- und Begründungsmängeln und Nichtigkeitsgründen. Das heißt, der Oberste Gerichtshof muss es prüfen.
Bei den Vorwürfen geht es um eine Zahlung von 300.000 Euro von den österreichischen Lotterien an eine BZÖ-Agentur ohne Gegenleistung und um eine Million Euro Förderung an die Jugend der Fußball-Bundesliga, welche Westenthaler in seiner Zeit als Bundesliga-Präsident zweckentfremdet haben soll. (Red)