Schweigen gebrochen

Eigenen Chef erschossen – Polizist (47) packt jetzt aus

Ein 47-jähriger Ex-Polizist hat vor einem Jahr auf der Dienststelle im steirischen Trieben seinen Kommandanten erschossen. Jetzt steht er vor Gericht.

André Wilding
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    Nach den <a data-li-document-ref="100257358" href="https://www.heute.at/s/grosseinsatz-polizist-in-der-steiermark-erschossen-100257358">tödlichen Schüssen</a> am Montag auf der Polizeiinspektion Trieben (Bezirk Liezen) kommen nun immer mehr Details ans Licht.
    Nach den tödlichen Schüssen am Montag auf der Polizeiinspektion Trieben (Bezirk Liezen) kommen nun immer mehr Details ans Licht.
    ERWIN SCHERIAU / APA / picturedesk.com

    Es war der 27. Februar 2023 – vor einem Jahr waren auf der Polizeiinspektion in Trieben in der Obersteiermark mehrere Schüsse gefallen. Mehrere Streifen rückten daraufhin zu der Dienststelle aus und sperrten das Gebiet großräumig ab. Was genau passiert war, war zu Beginn des Einsatzes noch völlig unklar – die Lage vor Ort unübersichtlich.

    Doch dann drangen rasch erste Informationen an die Öffentlichkeit, mit denen keiner gerechnet hatte. Ein Polizist soll seinen Vorgesetzten mit mehreren Schüssen getötet haben – offenbar im Zuge eines Verhörs! Der heute 47-jährige Beamte wurde daraufhin von seinen Kollegen auf der Stelle festgenommen und umfassend einvernommen.

    Schweigen gebrochen

    Am Dienstag, 20. Februar 2024, muss sich der ehemalige Polizist nun für die Tat vor Gericht verantworten. In Leoben wird dem 47-Jährigen der Prozess gemacht. Lange hatte er über den Vorfall geschwiegen, vor Gericht hat er laut "Kronen Zeitung" nun aber sein Schweigen gebrochen.

    Der Angeklagte wurde am Dienstag von vier Justizwachebeamte in den Gerichtssaal geführt – in Handschellen, die auch an einem Bauchgurt fixiert sind. Begleitet von den Justizbeamten setzte er sich auf seinen Platz. Mit gesenktem Kopf, heißt es in dem Bericht weiter.

    "Gleich nach Dienstbeginn wurde der Angeklagte von seinem Vorgesetzten ins Büro gerufen", wird Staatsanwalt Andreas Riedler von der Tageszeitung zitiert. Der Kommandant soll den 47-Jährigen wegen dienstlicher Verfehlungen konfrontiert haben. Der ehemalige Beamte soll einen Arbeitsunfall nicht protokolliert haben – und dafür soll ihn sein Chef zur Rede gestellt haben.

    "Sache anders erledigen?"

    Der Ex-Polizist ging daraufhin aus dem Büro, holte seine Glock 17 und ging mit der Waffe zu seinem Vorgesetzten zurück. Der 47-Jährige fragte seinen Chef, ob es nicht möglich sei, "die Sache anders zu erledigen". Als der Kommandant dies verneinte, "zog der Beschuldigte die Waffe und gab vier Schüsse auf das Opfer ab, wovon drei tödlich waren".

    Der Kommandant der Polizeiinspektion hatte keine Chance. Der erste Schuss traf Harald K. in den Oberkörper und er sackte zusammen. Als er zur Tür robben wollte, feuerte der Beamte noch einmal auf seinen Chef – diesmal traf ihn der Schuss im Unterkiefer, berichtet die "Kronen Zeitung".

    Nach Bluttat Hände gewaschen

    Dann drückte der 47-Jährige noch einmal ab und traf das Opfer in den Kopf. Ein vierter Schuss landete dann im Boden – ungewollt, heißt es in dem Bericht. Nach den Todesschüssen ging er aus dem Büro, legte die Waffe auf den Boden und wusch sich laut "Krone" die Hände. Danach ließ er sich widerstandslos von seinen Kollegen festnehmen.

    "Ja, die Anklage ist schwere Kost. Ich verteidige nicht seine Tat, sondern vertrete seine Rechte. Dass er geschwiegen hat, ist nicht wahr. Er wurde mehrmals einvernommen und beteuert, es tut ihm leid", zitiert die "Krone" seinen Verteidiger. Der 47-Jährige soll an die Hinterbliebenen bereits eine Entschädigungszahlung geleistet haben.

    "Ich möchte mich schuldig bekennen"

    Und was sagt der Angeklagte selbst vor Gericht? "Ich möchte mich schuldig bekennen", so der ehemalige Beamte. Laut ORF Steiermark sind am Dienstag insgesamt acht Zeugen zum Prozess geladen. Ein Urteil der Geschworenen wird noch am gleichen Tag erwartet.

    Im Falle einer Verurteilung drohen dem Beschuldigten laut ORF zwischen zehn und 20 Jahren Freiheitsstrafe, möglicherweise sogar lebenslänglich.

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      Screenshot Facebook/Markus Reperich; Google Street View
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