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Ecuador erlaubt Abtreibung nach Vergewaltigung

Das ecuadorianische Parlament stimmte einem Gesetz zu, das Abtreibungen nach einer Vergewaltigung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlaubt.

Heute Redaktion
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Aktivisten, die sich für das Recht auf Abtreibung einsetzen, nehmen an einer Protestveranstaltung teil.
Aktivisten, die sich für das Recht auf Abtreibung einsetzen, nehmen an einer Protestveranstaltung teil.
RODRIGO BUENDIA / AFP / picturedesk.com

In Ecuador hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Abtreibung nach einer Vergewaltigung erlaubt. 75 Abgeordnete stimmten am Donnerstag im zweiten Anlauf dafür, 41 dagegen und sieben enthielten sich. Der erste Vorschlag, der vorsah, die Abtreibung im Falle einer Vergewaltigung in allen Fällen bis zur 16. Schwangerschaftswoche zu legalisieren, war noch gescheitert.

"Wir Frauen über 18 Jahren haben uns für die vergewaltigten Mädchen geopfert", sagte die Abgeordnete Johanna Moreira, auf die die Initiative zurückging, über den Kompromiss. Das ecuadorianische Verfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr angeordnet, Abtreibungen nach einer Vergewaltigung zu entkriminalisieren.

Mittelweg zugunsten Minderjähriger

Das neue Gesetz sieht vor, dass Frauen über 18 Jahren, die vergewaltigt wurden, bis zur zwölften Woche abtreiben können, und Mädchen, Frauen aus ländlichen Gebieten oder indigene Frauen bis zur 18. Woche. Bisher ist der Abbruch von Schwangerschaften in dem südamerikanischen Land nur in besonderen Fällen erlaubt, etwa nach einer Vergewaltigung von Frauen mit einer geistigen Behinderung oder bei Gefahr für das Leben der Mutter. In anderen Fällen sind Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vorgesehen.

Ecuador verzeichnet im Vergleich der lateinamerikanischen Staaten die dritthöchste Quote an Teenagerschwangerschaften. Rund 80 Prozent der ecuadorianischen Bevölkerung sind katholisch. Der ecuadorianische Präsident Guillermo Lasso, ein überzeugter Katholik, muss dem Gesetz noch zustimmen. Er hatte sich aber bereit gezeigt, der Entscheidung des Verfassungsgerichts zu folgen.

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