Wien
43 Anzeigen bei Schuh-Razzia des Wiener Marktamts
Steht im Schuh die Wahrheit über seine Materialeigenschaften? Darauf schaute das Wiener Marktamt – und fand oft nur versteckte Hinweise.
"Das Marktamt ist immer und überall", so das Selbstverständnis des Wiener Marktamts. Jedes Jahr werden um die 85.000 Betriebe nach der Gewerbeordnung kontrolliert. In den vergangenen Wochen hat sich das Marktamt eimal den Wiener Schuhhandel ganz genau angeschaut. Einhundert Betriebe wurden kontrolliert. Ganz besonders interessant war für die Kontrolleure die "Schuhkennzeichnungsverordnung".
Was das sein soll? In deutscher Sprache und als Piktogramm muss das Material des Schuhs für den Kunden leicht erkennbar sein. Geprüft wurde, ob diese gesetzliche Vorgabe und die Gewerbeordnung eingehalten wurden und ob bei der Preisauszeichnung auch alles sauber war.
Verstöße gegen Schuhkennzeichnungspflicht
War es nicht: Es hagelte 36 Anzeigen wegen Verstoß gegen die Schuhkennzeichnungspflicht – bei der ersten Anzeige kostet das den Schuhhändler in der Regel um die 300 Euro, so die Erfahrung von Marktamtsspreche Alexander Hengl im Gespräch mit "Heute". Vier Anzeigen gab es bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, das heißt "wilden Handel" und drei Anzeigen, weil die Preise der im Schaufenster stehenden Schuh nicht mit ausgestellt waren.
Wohl des Konsumenten ist Job des Wiener Marktamtes
Die Kennzeichnung von Schuhwerk ist dann geglückt, wenn sie die Materialien wie Leder, beschichtetes Leder, Stoff und so weiter angibt. Meist hat der Schuh mindestens drei bis vier Hauptteile aus unterschiedlichsten Materialien: Schuhoberteil, Futter, Innensohle und Laufsohle. Warum ist die Kennzeichnung so wichtig? "Die Qualität von Schuhen ist speziell im Kontext mit unserer Gesundheit zu sehen. Das Marktamt überprüft sehr genau, um möglichen Schaden von den Wiener Konsument*innen abzuwenden", erklärt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil.
Das Ergebnis der Kontrolle von 109 Schuhbetrieben in Wien zeigte: Bei mehr als einem Drittel waren Übertretungen nach der Schuhkennzeichnungs-VO zu beanstanden. "Bei den meisten der angezeigten Betrieben fehlte eine entsprechende Kennzeichnung mittels Piktogramm oder eines Anhängers zur Gänze. Vereinzelt war die Angabe des verwendeten Materials unerlaubterweise nicht in deutscher Sprache angegeben.", so das Marktamt.
Ein Drittel der Kennzeichnungen falsch
Das Marktamt kümmert sich um den Konsumentenschutz. Es betreibt Lebensmittelkontrollen und die Verwaltung der Wiener Märkte, checkt die Einhaltung der Gewerbeordnung und überprüft die Gewerbe. In diesem Fall waren es 109 Schuhhändler die vom Marktamt unter die Lupe genommen wurden.
Manche Unternehmer hätte nicht einmal gewusst, dass in Österreich immer ein Schuh pro Paar gekennzeichnet und die Anbringung deutlich sichtbar sein muss. Des Öfteren war der Hinweis erst durch Herausnehmen der Sohle oder Verbiegen des Schuhschaftes erkennbar. Das Marktamt warnt also: Eine Beilage in oder auf der Schuhschachtel reicht nicht aus. Außer versteckten Materialangaben gab es auch Verstöße gegen die Gewerbeordnung und das Preisauszeichnungsgesetz - hier gab es Anzeigen zur Anzeige gebracht.