Österreich
Dunija (5) ertrunken, Vater: "Ich wär' am liebsten tot"
Ein Wiener musste sich für die grob fahrlässige Tötung seiner Tochter verantworten. Die kleine Dunija war in der Therme ertrunken, als er rauchen war.
Immer wieder bricht der Angeklagte in Tränen aus, schluchzt und spricht leise: "Ich wär' am liebsten tot", erklärt der Wiener (39) vor Richterin Birgit Falb am Landesgericht Eisenstadt. Der Berufskraftfahrer musste sich am Dienstag wegen grob fahrlässiger Tötung seiner Tochter verantworten.
Der geschiedene, zweifache Vater besuchte Anfang März mit seinen Töchtern (5 und 6 Jahre alt) die Therme Lutzmannsburg (Bgld.) Die fünfjährige Dunija konnte noch nicht schwimmen, hatte zudem keine Schwimmhilfen bei sich. Trotzdem ließ er seine Töchter rund 20 Minuten lang allein, ging mit einer Bekannten in den Außenbereich des Thermenrestaurants, um zu rauchen – "Heute" berichtete.
„"Ich hab' zu ihnen gesagt: 'Bleibt's da sitzen, geht's nicht in die Becken rein‘" - Angeklagter vor Gericht“
"Meine Kinder sind brav. Ich hab' zu ihnen gesagt: 'Bleibt's da sitzen, geht's nicht in die Becken rein‘", meint der vollkommen in Schwarz gekleidete Angeklagte in gebückter Haltung vor Gericht. Doch Dunija sprang ins 1,9 Meter tiefe Wildbach-Becken und ging unter. Ein Badegast bemerkte den leblosen Körper. Die Fünfjährige wurde reanimiert – vor den Augen ihrer älteren Schwester, die einen Schock erlitt –, starb aber dann in der Klinik Donaustadt.
Der bisher unbescholtene Wiener zeigte sich umfassend geständig und reuig: "Er ist ein gebrochener Mensch und seit diesem Vorfall in psychologischer Betreuung. Er wird sich diesen fatalen Fehler bis ans Ende seiner Tage nicht verzeihen können", führt sein Anwalt Manfred Arbacher-Stöger aus. Auf die Frage von Richterin Falb, wie es ihm jetzt geht, meint der Angeklagte: "Ganz schlecht."
Das Urteil: sechs Monate bedingte Haft
Da sich der Wiener schuldig bekennt, wird auf die Aussagen der Zeugen verzichtet. Das (milde) Urteil steht bereits nach rund 40 Minuten fest: Sechs Monate bedingte Haft (auf drei Jahre Bewährung) und eine unbedingte Geldstrafe von 2.700 Euro. Zudem wurden der Mutter und der älteren Schwester des toten Mädchens je 15.000 Euro Trauergeld zugesprochen. Als Milderungsgründe führt Richterin Falb den ordentlichen Lebenswandel, das reuige und umfassende Geständnis sowie den Tod des eigenen Kindes an. Der Staatsanwalt gibt keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.