Versuchter Mord

"Du H*re, jetzt ist alles egal!" – dann stach Mann zu

Ein gebürtiger Pole stach mit einem Messer auf seine Ex-Lebensgefährtin ein, weil diese eine einstweilige Verfügung gegen ihn beantragt hatte.

Wien Heute
"Du H*re, jetzt ist alles egal!" – dann stach Mann zu
Der gebürtige Pole bekannte sich vor Gericht nicht schuldig.
Sabine Hertel

Er sitzt da wie ein Häufchen Elend, seine Antworten sind karg und oft widersprüchlich: Ein Wiener (59) soll Ende März in seiner Wohnung in Ottakring auf seine ehemalige Lebensgefährtin (56) mit einem Messer eingestochen haben, davor hatte er sie mehrmals mit dem Tod bedroht. Nun musste sich der gebürtige Pole wegen gefährlicher Drohung und versuchten Mordes vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten.

Die beiden lernten sich 2020 in Polen kennen, im Sommer 2022 zog die 56-Jährige in die Wiener Wohnung des Angeklagten. Einige Monate später kam auch ihr Sohn (damals 18) nach – und damit begannen die Probleme: "Alles hat sich geändert, als ihr Sohn gekommen ist. Sie hat mich angelogen. Sie hat gesagt, er wird hier arbeiten. Aber er ist nur bei mir zu Hause herumgesessen. Ich wollte, dass er nach Polen zurückgeht", berichtet der Angeklagte.

Er hat mir das Messer an den Bauch gehalten und gesagt, er wird mich abstechen
56-jähriges Opfer
über die Drohung

Bereits ab Herbst 2023 ging es steil bergab: "Es gab keine Beziehung mehr. Er hat täglich Alkohol getrunken, es gab viel Streit, Schreiereien, Beschimpfungen und Beleidigungen", erzählt das Opfer im Gerichtssaal via Dolmetscherin. Der Alkoholkonsum und die Konflikte sorgten dafür, dass das spätere Opfer nicht mehr gemeinsam mit dem Polen im Bett schlafen wollte.

Schließlich kam es im Oktober zum ersten Vorfall: Die 56-Jährige kam abends nach Hause, ihr Lebensgefährte saß auf einem Sessel – laut Angaben ihres Sohnes mit einem Messer in der Hand: "Er hat gesagt, ich soll wieder zu ihm ins Bett kommen, aber ich habe abgelehnt. Dann hat er mir das Messer an den Bauch gehalten und gesagt, er wird mich abstechen", erinnert sich die Polin.

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    Montage: Helmut Graf, Sabine Hertel

    Zwei Polizei-Einsätze in 1,5 Stunden

    Am nächsten Tag entschuldigte sich der 59-Jährige tränenreich, die 56-Jährige zeigte ihn daher nicht an. Anfang 2024 beendete die Polin aufgrund der weiter bestehenden Probleme die Beziehung, blieb aber weiterhin in der Wohnung. Am 2. März, kurz nach ihrem Geburtstag, kam es dann erneut zu einem Vorfall, der zu zwei Polizei-Einsätzen im Abstand von rund 1,5 Stunden führte.

    Der Angeklagte hatte reichlich Wodka und Bier konsumiert (er hatte 3,4 Promille Alkohol im Blut), als das Opfer nach Hause kam: Erneut bedrohte er sie mit einem Messer und dem Tod. Die 56-Jährige und ihr Sohn verständigten daraufhin die Polizei, erzählten aber offenbar nichts von der Drohung samt Messer.

    Ich war psychisch am Ende. Ich habe sie gefragt: 'Warum hast du mir das angetan?'
    Angeklagter
    über den Tat-Tag

    Als der stark Alkoholisierte die Wohnung verließ und anschließend wieder zurückkehrte, eskalierte die Situation erneut. Die Polizei rückte ebenfalls wieder an. Diesmal berichtete das Opfer von der Mord-Drohung, der 59-Jährige erhielt daraufhin ein Betretungsverbot. Kurze Zeit später beantragte die Frau zudem eine einstweilige Verfügung, um jeden Kontakt zu vermeiden.

    Am 31. März wurde diese dem Mann zugestellt – "Das war der Auslöser für den versuchten Mord", erklärt die Staatsanwältin. Der 59-Jährige fuhr mit 2,2 Promille zu seiner Wohnung und wartete im Stiegenhaus auf seine Ex-Lebensgefährtin: "Ich war psychisch am Ende. Ich wollte mit ihr sprechen. Wir sind in die Wohnung gegangen und ich habe sie gefragt: 'Warum hast du mir das angetan?'. Daraufhin hat sie gesagt, dass ich gehen soll."

    Angeklagter hatte Filmriss

    Anschließend soll die 56-Jährige ihn mit der Faust in den Rücken geschlagen haben: "Ich habe Schmerzen gespürt, dann kann ich mich an nichts mehr erinnern", so der Angeklagte. Laut Aussage des Opfers soll er gesagt haben: "Du H*re, jetzt ist mir alles egal!" und mit einem Messer mit einer neun Zentimeter langen Klinge in die Leistenregion der Frau gestochen haben.

    Anschließend holte er nochmals aus und wollte seiner Ex-Freundin in den Bauch stechen. Diese rief um Hilfe, gemeinsam mit ihrem Sohn konnte sie dem Angreifer das Messer abnehmen. Vor Gericht bekannte sich der 59-Jährige, der laut Gutachter zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, in allen Punkten nicht schuldig und leugnete die Vorwürfe. "Sie lügt auf jeden Fall!" Allerdings verstrickte er sich immer wieder in Widersprüche.

    Es war nur Zufall, dass sie nicht so schwer verletzt wurde. Sie hätte auch verbluten können
    Staatsanwältin
    über die Verletzung des Opfers

    Auch sein Verteidiger, Rechtsanwalt Gregor Holzknecht, erklärte: "Er hatte kein Messer mit. Es war in der Wohnung. Er wollte gehen, da hat ihn seine Ex-Lebensgefährtin von hinten geschlagen. Dann hat er einen Filmriss und kann sich an nichts mehr erinnern."

    Die 56-Jährige hatte großes Glück – die Wunde war nicht sehr tief: "Es war aber nur Zufall, dass sie nicht so schwer verletzt wurde. Sie hätte auch verbluten können", meinte die Staatsanwältin. Die Geschworenen sprachen den Mann schuldig – allerdings nur wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und einer gefährlichen Drohung. Das Urteil: Vier Jahre Haft – rechtskräftig!

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein gebürtiger Pole steht vor Gericht, weil er seine Ex-Lebensgefährtin mit einem Messer angegriffen hat, nachdem sie eine einstweilige Verfügung gegen ihn erwirkt hatte
    • Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe, verwickelt sich in Widersprüche
    • Das Urteil wird am späten Nachmittag erwartet
    red
    Akt.