Wirtschaft

Dreist! Energieversorger kündigt und verdoppelt Preis

Die schwierige Lage bei der Haushalts-Energie scheint sich aktuell endlich etwas zu beruhigen. Dennoch erhöht die Energie Klagenfurt die Strompreise. 

Die Energie Klagenfurt verdoppelt ihre Strom- und Gaspreise mit dem 15. Mai – die Arbeiterkammer wehrt sich. (Symbolbild)
Die Energie Klagenfurt verdoppelt ihre Strom- und Gaspreise mit dem 15. Mai – die Arbeiterkammer wehrt sich. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Auf dem angespannten Energiemarkt kam es in letzter Zeit zu einer leichten Beruhigung – mit der Energie Steiermark kündigte bereits der erste große Gas- und Stromversorger an, die Preise für Bestandskunden ab 1. Mai deutlich zu reduzieren. Kurz darauf stellte die Regulierungsbehörde E-Control in Aussicht, dass weitere Anbieter folgen könnten. Die Energie Klagenfurt geht nun den gegensätzlichen Weg. 

Mitte Mai erhöhen die Stadtwerke Klagenfurt (STW) ihre Strom- und Gastarife. Der Fixpreis des Stromtarifs EKG-Klassik wird von 13,6 Cent brutto pro Kilowattstunde auf 29,5 Cent gehoben. Beim Gas steigt der Preis von 5,98 Cent auf 11,99 Cent. "Wir haben den Strom schon eingekauft. Irgendwann kommt der Zeitpunkt, wo man den Preis weitergeben muss", rechtfertigt STW-Chef Erwin Smole den deutlichen Anstieg. Die Kritik ließ dennoch nicht lange auf sich warten. 

Geschäftsführer versucht, zu beruhigen

Die Tarife bleiben voraussichtlich ein Jahr lang gleich. Smole versucht weiter, die Erhöhung, zu einem Zeitpunkt, an dem sich der Markt beruhigt und eine Entspannung der Preisentwicklung erwartet wird, zu relativieren: Die Erhöhung treffe demnach nur einen Teil der Kunden. Für jene 20 Prozent, auf die eine deutliche Verschärfung zukomme, überlege man sich Unterstützungsmöglichkeiten. 

Die Arbeiterkammer Kärnten geht angesichts der Erhöhung nun auf die Barrikaden. Die Vorgehensweise der Energie Klagenfurt, zuerst den Vertrag zu kündigen und mit dem neuen Vertrag unkommentiert den Preis zu verdoppeln, sieht die Arbeitnehmervertretung als rechtlich nicht geklärt. Daher will die AK nun gegen die Preiserhöhung vor Gericht ziehen, wie es in einer Presseaussendung vom Mittwoch heißt.

AK zieht vor Gericht

Die AK empfiehlt Bestandskunden, die mit der Vorgangsweise nicht einverstanden sind, dem neuen Vertragsangebot nur unter Vorbehalt rechtlicher Klärung zuzustimmen, so AK-Präsident Günther Goach. Weiters kündigt er an: "Aufgrund der Rückmeldungen der Konsumentinnen und Konsumenten, die sich nun Sorgen machen, dass sie am 15. Mai ohne Strom oder Gas dastehen, sehen wir uns als AK dazu verpflichtet, für Rechtssicherheit im Rahmen eines Musterprozesses zu sorgen".

Das Hauptproblem bestehe darin, dass die Stadtwerke nur zehn Prozent des Stroms selbst produzieren, und den Rest daher teuer ankaufen müssten: "Das Nachsehen haben die Endkunden", so Goach. Wegen der Strompreisbremse, die bis 30. Juni 2024 wirkt, betrifft die Preiserhöhung nur jene, die die einen Jahresverbrauch von über 2.900 kWh haben.

"Der Gesetzgeber ist gefordert"

Für den Fall, dass die Stadtwerke nicht davon abrücken sollten, die Energielieferung einzustellen, wenn man als Kunde dem neuen Vertragsangebot nur unter Vorbehalt zustimmt, verweist die AK auf den Tarifkalkulator der E-Control

Abschließend fasst der AK-Präsident seine Sicht der Dinge zusammen: "Diese für die Verbraucherinnen und Verbraucher unübersichtliche Situation resultiert letztlich aus einem unzureichend regulierten Energiemarkt. Diese Rechtsunsicherheit darf nicht am Rücken der heimischen Konsumentinnen und Konsumenten abgeladen werden. Der Gesetzgeber ist gefordert, hier endlich zu handeln. Überhöhte Preise, wie wir sie derzeit beobachten, sind für so ein zentrales Gut wie Energie, als Daseinsvorsorge, inakzeptabel!"

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