Kärnten
Drei Verletzte nach Frontalcrashs, ein Lenker flüchtig
In Klagenfurt hat ein Autofahrer nach einem Frontalzusammenstoß zweier Autos die Flucht ergriffen. Der soll vor dem Crash sogar beschleunigt haben.
In Kärnten war die Polizei Dienstagfrüh gleich mit zwei schweren Verkehrsunfällen beschäftigt. Zuerst krachte es gegen 05:50 Uhr in der Gemeinde Techelsberg. Ein 51-jähriger Einheimischer war mit seinem Auto gerade auf der Kärntner Bundesstraße (B 83) in Richtung Pörtschach unterwegs, wo er auf die Südautobahn (A2) auffahren wollte. Beim Linksabbiegen übersah der Mann aber offenbar einen entgegenkommenden PKW.
Die 22-jährige Lenkerin, ebenfalls aus Techelsberg, und der Mann krachten frontal zusammen. Beide Personen wurden unbestimmten Grades verletzt. Sie mussten von der Rettung in das Unfallkrankenhaus Klagenfurt gebracht werden. An den Fahrzeugen entstand Totalschaden. 14 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Töschling waren anschließend mit den Aufräumarbeiten beschäftigt. Die B 83 konnte bis 07:30 Uhr nur einspurig befahren werden.
Fahrer gab vor Zusammenstoß noch Gas
Kurze Zeit später mussten die Einsatzkräfte zu einem weiteren Unfall ausrücken. Gegen 06:15 Uhr lenkte ein 47-Jähriger aus St. Veit an der Glan seinen PKW auf der Feschnigstraße in Klagenfurt in Richtung Westen. An der Kreuzung zum Klinikum wollte er links abbiegen und reihte sich in die Abbiegespur ein. Ein herannahendes Fahrzeug war noch weit genug entfernt, also setzte der Mann sein Auto in Bewegung.
Der unbekannte Fahrer gab jedoch plötzlich Gas und raste mit hoher Geschwindigkeit auf den PKW des 47-jährigen Lenkers zu – die Fahrzeuge donnerten frontal ineinander. Der St. Veiter wurde von der Rettung verletzt ins Klinikum Klagenfurt gebracht. An beiden PKW entstand ein erheblicher Sachschaden.
Der Fahrer des anderen Autos soll nach Eintreffen der Rettungskräfte vom Unfallort geflohen sein. Der Mann soll in einem dunklen VW Polo oder Golf unterwegs gewesen sein. Die bisherige Fahndung nach dem Lenker verlief erfolglos. Die Polizei bittet die Bevölkerung, sich bei zweckdienlichen Hinweisen zu dem fahrerflüchtigen Autofahrer an die Exekutive zu wenden.