Wien

Wiener Mieter sollten 2.000 € für kaputten Lift zahlen

Mieter erleben so einiges: Extreme Mieterhöhungen, dubiose Betriebskostenabrechnungen, fehlende Transparenz. Hier hilft die Mietervereinigung.

Heute Redaktion
Vermieter, die unzulässige Kosten auf ihre Mieter abwälzen, die den Mietzins nachträglich erhöhen oder die keine Nachweise für angebliche Kosten vorlegen können - das ist das täglich Brot der Mietervereinigung.
Vermieter, die unzulässige Kosten auf ihre Mieter abwälzen, die den Mietzins nachträglich erhöhen oder die keine Nachweise für angebliche Kosten vorlegen können - das ist das täglich Brot der Mietervereinigung.
Denise Auer

Stolze 40.000 Euro bekam ein junges Paar zurück, nachdem ihnen die jüngste Mieterhöhung etwas spanisch vorkam und sie die Mietervereinigung Wien kontaktierten. Die kleine Familie lebte seit 2014 auf 115 Quadratmetern in Währing. Sie zahlten 1.200 Euro monatlich. Ihr Vertrag wurde verlängert – und erhöht. Rückwirkend.

Im April erfuhren sie, dass ihre Miete seit Jänner mehr kostet, sie sollten rückwirkend zahlen. "Das geht nicht, das ist nicht zulässig", so der Jurist Martin Ucik von der Mietervereinigung gegenüber "Heute". Da die beiden auch in einem Altbau lebten, war dem Mietpreis ohnehin eine Grenze gesetzt, die der Vermieter großzügig übergangen hatte. Im Februar war das Paar zu dem Verein gegangen, im September schon war der Fall entschieden und sie konnten sich über eine große Rückzahlung freuen. In Summe 40.000 Euro hatten sie seit ihrem Einzug 2014 zu viel bezahlt.

Versteckte Posten in Betriebskostenabrechnung - Klassiker

Der zweite Fall, den Herr Ucic schildert, "ist ein echter Klassiker", lacht der Jurist. Der Klassiker ist natürlich: die Betriebkostenabrechnung. Ein Mann lebt in einem Altbau in Brigittenau. In dem Haus gibt es einen Aufzug, er ging kaputt und musste repariert werden. In der Betriebskostenabrechnung stand nun, die Reparatur des Lifts habe den Vermieter 2.179 Euro gekostet – umgelegt auf die Mieter bedeutete das für den einzelnen Mieter, er solle 201,29 Euro zahlen. Der Mann ließ die Rechnung vom Mieterverein prüfen.

Dass eine Reparatur aber in den Betriebskosten auftaucht, ist "nicht rechtens. Die Wartung ja, die Reparatur nein", so Ucik klar. Der Mann hatte das Geld schon bezahlt. Der Verein forderte es zurück. Der Vermieter zahlte es einsichtig zurück. Ein kleine Summe, aber ein wichtiges Signal.

Der lustigste und längste Fall

"Der lustigste und längste Fall wurde nach 14 Jahren im Herbst des Vorjahres abgeschlossen", so Ucik. Es ging um fünf Mieter, deren Wohnhaus von einer Genossenschaft gekauft wurde. Die Genossenschaft übernahm alle Mietverhältnisse. Dann wurde das Haus saniert, ein Dachgeschoss wurde aufgesetzt, es entstanden Kosten. Das Entgeld, was die Mieter zu leisten hatten, wurde auf der "Grundlage" dieser Kosten errechnet. Allein: Es gab keine Grundlage.

Die Mieter haben daraufhin die Höhe ihrer neuen Entgelde prüfen lassen. Die Mietervereinigung forderte vom Vermieter Belege an, um sauber prüfen zu können. Doch die Genossenschaft gab bedauernd zurück, leider seien die Belege nicht mehr da.

Keine Miete ohne Belege

Die Sache ging ans Landesgericht. Das entschied: Ohne Belege müssen die Mieter überhaupt nichts zahlen. Keine Miete, ab sofort. Daraufhin, "wie durch ein Wunder", so Ucik schmunzelnd, fand die Genossenschaft nun plötzlich die fehlenden Belege. Inzwischen aber lag die Sanierung des Gebäudes zehn Jahre zurück. Um nachzusehen, ob wirklich alles so gebaut wurde, wie es in Rechnung gestellt worden war, hätte man teilweise die Wände aufbrechen müssen und einen teuren Sachverständigen bezahlen müssen. Das wollten die Mieter nicht – man traf sich bei einem Vergleich. Die Mieter erhielten von der Genossenschaft nach 14 Jahren endlich 90.000 Euro zurück.

Zahl der Hilfesuchenden steigt

In Summe hat die Mietervereinigung im vergangenen Jahr über drei Millionen Euro (3.100.391,58) an zu viel eingefordertem Geld für Mieter zurückgeholt. Insgesamt hat die Vereinigung 22.169 wohnrechtliche Einzelberatungen in Wien durchgeführt. Davon 14.390 telefonisch, 6.928 persönlich und 851 online. Im Vergleich zu 2021 war die Anzahl der Beratungen um rund 30 Prozent gestiegen. Die meisten Verfahren drehten sich um überhöhte Mieten sowie Betriebskostenabrechnungen (jeweils 38 Prozent). In neun Prozent der Verfahren ging es um Kautionen und bei acht Prozent der Fälle war die Durchsetzung von Erhaltungs- und Reparaturarbeiten Thema.

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