Österreich

Donauinsel-Sextäter kam nach 1. Prozesstag frei

Der 18-Jährige, dem eine versuchte Vergewaltigung beim Donauinselfest vorgeworfen wird, wurde am Dienstag enthaftet.

Heute Redaktion
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Der Angeklagte soll am 24. Juni eine junge Slowakin umklammert und im Intimbereich begrapscht haben.

Am Dienstag begann der Prozess, der erste Verhandlungstag endete mit einer Überraschung. Der Angeklagte wurde auf Antrag seiner Verteidigerin Alexandra Stuefer enthaftet. Der Afghane ist somit auf freiem Fuß.

Das heißt nicht, dass der Mann nicht weiter unter dringendem Tatverdacht steht. Aufgrund seiner Unbescholtenheit und seines jugendlichen Alters - er gilt vor dem Gesetz als junger Erwachsener (18 bis 21 Jahre alt) - sei aber nach sechswöchiger U-Haft nicht davon auszugehen, dass er wieder eine Straftat begeht. So die Erklärung des Richters.

Die Staatsanwältin Anja Oberkofler hat sich dagegen Rechtsmittel vorbehalten, die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig.

Der mutmaßliche Täter auf der Anklagebank

Der Gerichtssaal war bis zum letzten Platz gefüllt: Fast eingeschüchtert saß Hammeedullah M. auf der Anklagebank und gab immer wieder die gleichen und unvollständigen Antworten. Selbst mit Dolmetscherin – welche erst mit einer einstündigen Verspätung eintraf – ging die Rekonstruktion des Abends nur holprig voran.

Hammeedullah M. sah die slowakische Studentin (21) wie sie – ohne erkennbare Begleitung – in der Menschenmenge alleine tanzte. Selbst betrunken, tanzte er sie an und erhoffte sich, sie würde seine Avancen erwidern, was sie jedoch nicht tat. Eine Geschichte wie sie sich am Donauinselfest leider immer wieder abspielt.

Das dachte zuerst auch der Journalstaatsanwalt und zeigte ihn nur auf freiem Fuß an. Nach dem der Fall in den sozialen Medien für Entrüstung sorgte und der Staatsanwaltschaft schließlich der schriftliche Abschlussbericht der Polizei vorlag, wurde ein Haftbefehl ausgestellt.

"Ich dachte sie spielt mit mir"

Während Zeuge und Polizist der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität , Nino K., zu Protokoll gab ganz genau gesehen zu haben, dass die Studentin die Annäherungsversuche des jungen Afghanen abwehrte, sieht sich Hammeedullah M. zu unrecht angegriffen. Alles soll mit ihrem Einverständnis abgelaufen sein: "Sie tanzte sehr freizügig. Wir haben 4,5 Minuten lang miteinander sehr eng getanzt, ich hab sie an ihrem Nacken geküsst und sie hat mich zurückgeküsst."

Dem Schöffensenat gegenüber versicherte er, sie verfolgt zu haben, weil er hoffte mit ihr den Abend weiter verbringen zu können. Um zu tanzen, wie er mehrmals wiederholte.

"Als ich nach ihrer Hand gegriffen habe sind wir dann beide die Böschung runtergefallen. Ich wollte dort nicht mir ihr Sex haben, da waren überall Menschen.", sagte er zum Vorwurf der versuchten Vergewaltigung.

Wie aus dem Abschlussbericht zu entnehmen ist, haben Beamte in Zivil allerdings beobachtet, wie er sie mit einem Würgegriff ins Gebüsch warf. Gerade als er dabei war ihr T-Shirt zu zerreißen, hatten ihn die Beamten laut eigenen Angaben vom Opfer heruntergezerrt. Zu den Zeugenaussagen der Beamten sagt Hameedullah M.: "Ich weiß nicht wieso die Polizisten das über mich geschrieben haben."

Opfer nicht erschienen. Angeklagter enthaftet

Die 21-jährige Erasmusstudentin ist nicht vor Gericht erschienen, daher wurde das Verfahren auf unbestimmte Zeit vertagt. Beim nächsten Termin soll sie – notfalls mittels Videokonferenz – als Zeugin vernommen werden. Dem Angeklagten drohen im Falle bis zu fünf Jahre Haft. (red/bai)