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Digitaler Führerschein in Zukunft EU-weit gültig

Wie Staatssekretärs Florian Tursky bekannt gibt, wurde nun der Grundstein gelegt, mit dem der digitale Führerschein künftig EU-weit gültig sein wird.

Rene Findenig
Der digitale Führerschein soll künftig EU-weit gültig sein.
Der digitale Führerschein soll künftig EU-weit gültig sein.
HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com

Eine neue Verordnung über die elektronische Identifizierung (eIDAS) schafft laut Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky nun die europäische Grundlage für die "digitale Identität". Alle Mitgliedsstaaten müssen zukünftig eine digitale Identität zur Verfügung stellen, digitale Ausweise müssen gegenseitig akzeptiert werden und alle Behördengänge müssen EU-weit durch digitale Identitäten zugänglich sein, so Tursky. Österreich sei eines der ersten Länder, dass mit seiner eAusweise-Wallet und dem digitalen Führerschein bereits den ersten Ausweis auf Basis dieses EU-Rahmens erstellt hat.

"Digitalisierung ist ein Wirtschaftsfaktor mit immer zunehmender Wichtigkeit, daher sehe ich es als meine Aufgabe, einen entsprechenden Nährboden – national wie auch international – für technische Innovationen zu schaffen. Österreich war bereits in der Vergangenheit Vorreiter, was modernes E-Government betrifft und zeigt dies mit dem digitalen Führerschein einmal mehr", so Finanzminister Magnus Brunner, der auch für Digitalisierung zuständig ist. "Mit der ID Austria, unserer eAusweise-Wallet und dem digitalen Führerschein gehört Österreich zu den EU-weiten Vorreitern."

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    So sieht der digitale Führerschein aus.
    So sieht der digitale Führerschein aus.
    BKA

    Mit der neuen EU-Verordnung werde nun sichergestellt, dass unter anderem der digitale Führerschein EU-weit akzeptiert werden muss oder man sich mit der österreichischen ID Austria bei Universitäten in ganz Europa einschreiben oder ein Unternehmen gründen könne", so Tursky. Außerdem einigten sich die EU-Mitgliedsländer auf eine allgemeine Ausrichtung des "AI-Act", der bei neuen Technologien wie Künstlicher Intelligenz die Gewährleistung der Grund-, Freiheits- und Menschenrechte reguliere. 

    Mit der EU-Verordnung solle "künftig definiert werden, welche Anwendungen bei Künstlicher Intelligenz in Europa verboten beziehungsweise nur unter Auflagen ermöglicht wird", so Tursky. Beispielsweise soll Social Scoring oder Massenüberwachung nicht erlaubt sein, heißt es. "Bei anderen kritischen Anwendungen, wie in Bewerbungsverfahren, wird es strikte Kriterien geben unter welchen Auflagen die Technologien angewandt werden dürfen und wie sie im Vorfeld zu genehmigen sind", so Tursky.