Wien

Wiener perplex: 100-€-Gutschein ist nun minus 5 € wert

Pech gehabt! Ein Gutschein über 100 Euro für einen Restaurant-Besuch in Wien ist für einen Kunden plötzlich minus 5 Euro wert. Hier erfährst du warum.

Christian Tomsits
Obwohl der Gastronomie-Betrieb mit demselben Besitzer und Personal weiterhin offen hat, darf der 100-Euro-Gutschein nicht mehr angenommen werden.
Obwohl der Gastronomie-Betrieb mit demselben Besitzer und Personal weiterhin offen hat, darf der 100-Euro-Gutschein nicht mehr angenommen werden.
privat

Das musste ein hungriger Wiener am Wochenende erst einmal verdauen: Sein Geburtstagsgeschenk – ein Restaurant-Gutschein über 100 Euro – war beim Besuch im "Dogenhof" in Wien-Leopoldstadt überraschenderweise wertlos.

Dinner-Desaster für Wiener am Wochenende perfekt

Der Grund für das somit perfekte Dinner-Desaster: Die edle Schenke, der insgesamt 300.000 Euro an Coronahilfen überwiesen worden waren, hatte kurz zuvor Konkurs angemeldet – über 650.000 Euro Schulden! Während nun das Sanierungsverfahren läuft, hat das Restaurant aber ganz normal geöffnet,  "einfach so, als ob nichts wäre", wunderte sich der Wiener. 

Trotz Konkurs bleibt Lokal weiterhin offen

Der Wirt kocht weiterhin seine Süppchen und herzhaften Hauptgänge und speist die (zahlreich) kommende Kunden auch allabendlich ab. Nur Gutscheine werden nicht mehr angekommen, wie  dem zuerst ungläubigen Gast aufgetischt wurde. Der 30-Jährige musste das aber schlussendlich schlucken. Denn leider ist die Gesetzeslage in diesem Fall klar:

Ein Gutschein stellt eine Vorauszahlung des Kunden für eine noch nicht definierte und erst zu erbringende Leistung des Unternehmens dar. Rechtlich gesehen ist er daher eine Forderung, mit der man sich beim Konkurs anmelden müsste. Da das Unternehmen keinen Gläubiger bevorzugen darf, würde sich der Wirt bei einer Annahme sogar strafbar machen.

Für den Pechvogel hat das nun folgende Folgen:

"Von 100 Euro bekomme ich bei der Quote von 20 Prozent nach zwei Jahren also 20 Euro retour", errechnet der Kunde. Was ihm wirklich sauer aufstößt: Dank einer zu entrichtenden Gerichtsgebühr für das Verfahren von 25 Euro "ist mein Bon nun exakt minus 5 Euro wert".

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