Wirtschaft

Diese Menschen müssen verteuerte NoVA nicht blechen

Die Normverbrauchsabgabe beim Kauf von Neuwagen wird immer teurer und teurer. Einige Menschen sind davon befreit, doch auch für sie ändert sich etwas.

Roman Palman
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Neuwagen sind seit 1. Juli teils empfindlich teurer geworden. Symbolbild
Neuwagen sind seit 1. Juli teils empfindlich teurer geworden. Symbolbild
JFK / EXPA / picturedesk.com

Seit 1. Juli wurde vieles teurer, besonders aber Autofahrer müssen nun tiefer in ihre Taschen greifen. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die beim Kauf von Neuwagen zu entrichten ist, wurde je nach CO2-Ausstoß des Autos teils empfindlich angehoben – und wird jährlich weiter verschärft.

Mit selbigem Datum ändert sich auch für Menschen mit Behinderung etwas bei der NoVA. Die Befreiung von selbiger ist nun an die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gekoppelt.

Diese neuen Regeln gelten

"Die Bestätigung darüber lässt man sich am besten gleich bei der Zulassung des Fahrzeugs von der Zulassungsstelle ausstellen. Voraussetzung dafür ist der Besitz eines österreichischen Behindertenpasses mit Zusatzeintragung der Unzumutbarkeit für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit", erklärt Barbara Reiter, Expertin für Behindertenberatung des ÖAMTC.

Zudem müsse das Fahrzeug ausschließlich auf Personen mit Behinderungen zugelassen sein. Bis zu 14 Tage nach dem Kfz-Kauf habe man Zeit, dem Händler die notwendige Bestätigung zukommen zu lassen.

Keine NoVA auch bei Import

Von der NoVA befreit werden können Neufahrzeuge (nun auch bei Leasing-Finanzierung) sowie Vorführwagen und Tageszulassungen (maximal drei Monate Zulassungsdauer).

"Auch beim Import eines Gebrauchtfahrzeugs und erstmaliger Zulassung in Österreich ist die Befreiung von der NoVA möglich, die Abwicklung erfolgt in diesem Fall über das Finanzamt", weiß die ÖAMTC-Expertin.

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