Wirtschaft

Diese Menschen müssen im Lockdown nicht mehr arbeiten

Im Lockdown wird eine alte Regelung wiederbelebt: Gewisse Menschen können sich nun bei vollen Bezügen vom Dienst freistellen lassen.

Roman Palman
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Am Arbeitsplatz gelten derzeit verschärfte Corona-Regeln. (Symbolbild)
Am Arbeitsplatz gelten derzeit verschärfte Corona-Regeln. (Symbolbild)
Getty Images / Finn Hafemann

Angesichts der kritischen epidemiologischen Lage und der drohenden Überlastung der Intensivkapazitäten in den Spitälern musste die Regierung die Reißleine ziehen. Österreich schlitterte mit Vollgas in den Lockdown, mit dem heutigen Montag kommt das öffentliche Leben zum Erliegen. Wenig dürfen wir noch tun, Produkte des täglichen Bedarfs einkaufen, oder Spazierengehen etwa. Und Arbeiten. 

Allerdings müssen mit Lockdown-Beginn nicht mehr alle Österreicher an ihrem Arbeitsplatz erscheinen, selbst wenn deren Betrieb weiterhin geöffnet hat. Arbeits- und Gesundheitsministerium haben am Freitag angekündigt, dass die im Juni 2021 ausgelaufene Verordnung zur Dienstfreistellung von Personen mit schweren Vorerkrankungen als Übergangsregelung wiederbelebt wird.

Es braucht ein Risiko-Attest

Ab Montag den 22.11. haben Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, die Möglichkeit, sich ein Risiko-Attest zu besorgen. Dieses kann der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber gezeigt werden, die oder der zunächst die Möglichkeit von Home Office oder anderen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu prüfen hat. Falls keine Adaptierung des Arbeitsplatzes möglich ist, kann die betroffene Arbeitnehmerin oder der betroffene Arbeitnehmer freigestellt werden. Arbeitgeber erhalten in diesem Fall die Entgeltkosten zu 100 Prozent ersetzt.

"Diese Regelung hat sich bewährt"

(v.l.), Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne), Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP)
(v.l.), Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne), Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP)
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

"Die aktuell sehr hohen Infektionszahlen machen eine Reaktivierung der Dienstfreistellungsverordnung als Übergangslösung bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung für besonders vulnerable Gruppen am Arbeitsplatz notwendig. Wir stellen damit sicher, dass Beschäftigte, die aufgrund der Pandemiesituation einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind, sofort Schutz erfahren", betont Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP).

"Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zu vulnerablen Gruppen zählen, in den Betrieben ist mir angesichts der aktuellen Infektionslage besonders wichtig. Diese Regelung hat sich bewährt und wird daher angesichts der aktuell steigenden Zahl der Corona-Infektionen rasch wieder in Kraft gesetzt", ergänzt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

Für die Freistellung ab 22. November 2021 ist ein neues Attest erforderlich, das sich betroffene Arbeitnehmer beim behandelnden Arzt ausstellen lassen können und vorerst nur für den Übergangszeitraum gelten. Ab Dezember wird es für Atteste auf Basis der neuen gesetzlichen Regelung neue Voraussetzungen geben, die die Impfung stärker berücksichtigen wird.

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