Genuss
Diese Daten musst du beim Lokalbesuch angeben
Jetzt ist es fix! Ab 19. Mai sind Restaurantbesuche endlich wieder erlaubt. Indoor darf allerdings nur Platz nehmen, wer seine Daten bekannt gibt.
Ab 19. Mai darf die österreichische Gastronomie wieder ihre Türen öffnen. Damit können wir nach sechs langen Monaten unseren Lieblingslokalen endlich wieder einen Besuch abstatten - und auch im Innenbereich Platz nehmen. Allerdings nur unter Angabe unserer Daten.
Wie Bundeskanzler Sebastian Kurz in einer Pressekonferenz am Montag mitteilte, sind Gastronome verpflichtet, die Vor- und Familiennamen sowie die Telefonnummern und - insofern vorhanden - die E-Mail-Adresse ihrer Gäste zu erfassen. Festzuhalten ist außerdem das Datum und die Uhrzeit des Besuchs.
Es gibt Ausnahmen
Allerdings gilt dieser Beschluss nur dann, wenn sich die Personen im Innenbereich des Lokals aufhalten. Wer im Freien Platz nimmt und mindestens zwei Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen halten kann, muss seine Daten nicht bekannt geben.
Eine Ausnahme gibt es auch bei Besuchergruppen, die ausschließlich aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bestehen. In diesem Fall muss nur eine volljährige Person ihren vollständigen Namen und die Telefonnummer preisgeben.
Wer sich weigert, muss draußen bleiben.
Strenger Datenschutz
Auch bezüglich Datenschutz hat Österreich bereits vorgesorgt. Zwar müssen die angegebenen Daten ganze 28 Tage aufbewahrt werden. Allerdings sollen diese anschließend unverzüglich gelöscht werden. Auch entsprechende Datensicherheitsmaßnahmen liegen laut Verordnung in der Verantwortung der Gastronomiebetriebe. Dabei haben sie die relevanten Vorgaben und Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Gelangen die Namen und Telefonnummern in die Hände von Dritten, müssen die Verantwortlichen mit empfindlichen Strafen rechnen.
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