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Dienstags schickte Chef die Schwangere immer in Keller
Ein Inhaber einer Confiserie soll seine Angestellte über Jahre hinweg begrapscht und gegen ihren Willen geküsst haben. Nun steht er vor Gericht.
Bereits kurz nachdem er die 30 Jahre jüngere Frau in seiner Confiserie eingestellt hatte, soll er sie von September 2018 bis März 2020 sexuell belästigt haben. Der Inhaber des Geschäfts soll dabei stets gewusst haben, dass sein Opfer auf die Stelle als Verkäuferin angewiesen war, da sie als Alleinverdienerin ihre Familie durchbringen musste, so die Anklageschrift. Am Dienstag muss sich der Mann wegen mehrfacher Ausnützung der Notlage vor dem Strafgericht Basel-Stadt verantworten.
Erst habe er sie vermeintlich versehentlich am Arm oder an der Brust betatscht und sich jeweils sogleich dafür entschuldigt. Mit der Zeit begann er sein Opfer in "spezielle Arbeiten" mit einzubeziehen. Beispielsweise sollte sie beim Backen von geheimen Rezepten mithelfen. Stets schloss er dabei die Tür der Backstube. Dabei berührte und umarmte er sie.
"Mit Zunge geküsst"
"Die Intensität der klar sexuell motivierten Handlungen steigerten sich fortlaufend", heißt es weiter. Als er von ihrer Schwangerschaft erfuhr, habe er sie am Hals gepackt und versucht, sie zu küssen, "auch mit der Zunge", so die Anklage. Die Frau habe sich "vehement" gegen ihren Chef gewehrt. Doch die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hörte nicht auf. "Er behauptete dann, dass sie es doch auch wolle und sagte, sie solle doch glücklich dabei sein", so die Staatsanwaltschaft.
Jeweils am Dienstagmorgen schickte der Beschuldigte seine Angestellte in den Keller, um sie sexuell zu belästigen. Dabei sagte er ihr stets, "dass sie locker sein soll", während er sie mit einer Hand festhielt oder die Tür zudrückte.
Mit Kündigung gedroht
Falls sie die sexuellen Handlungen nicht über sich ergehen lassen würde, würde er ihr fristlos kündigen, habe er seinem Opfer gedroht. Und weiter: Mit einem derart schlechten Arbeitszeugnis würde sie keine neue Stelle finden. Diese Drohungen haben die Frau verängstigt zurückgelassen.
So habe sie zwar immer wieder überlegt zu kündigen, "konnte dies aber nicht tun, weil sie das Geld benötigte und es für sie ohne Ausbildung schwierig war, eine neue Anstellung zu finden."
Die Staatsanwaltschaft fordert, den Mann gemäß Anklageschrift schuldig zu sprechen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten zu verurteilen.