Oberösterreich

Die wichtigsten Antworten rund um die Wahlen

Am 26. September wählt Oberösterreich einen neuen Landtag, die Gemeinderäte und die Bürgermeister. Hier die wichtigsten Infos.

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Wegen Corona werden heuer viele die Briefwahl in Anspruch nehmen. Wir sagen, was es zu beachten gilt.
Wegen Corona werden heuer viele die Briefwahl in Anspruch nehmen. Wir sagen, was es zu beachten gilt.
Picturedesk/Symbolbild

1,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind am 26. September aufgerufen zu wählen. 92.000 davon sind Erstwähler. Gemeinsam mit dem Landtag werden auch die Gemeinderäte und Bürgermeister in den 442 Gemeinden gewählt. Aber wen kann man eigentlich wählen? Was ist erlaubt und was nicht und was gilt es zu beachten? "Heute" beantwortet die wichtigsten  Fragen.

Wer kandidiert bei den Landtagswahlen?

Elf Parteien haben die notwendigen Voraussetzungen (Unterstüzungserklärungen) gesammelt, um antreten zu können. Es sind dies: ÖVP, FPÖ, SPÖ, Die Grünen, Neos, MFG (Menschen-Freiheit-Grundrechte), KPÖ und unabhängige Linke, Beste Oberösterreich, UBB Unabhängige Bürgerbewegung, Christliche Partei Österreichs (CPÖ), Referendum.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Coronabedingt ist davon auszugehen, dass so viele Menschen wie noch nie von der Briefwahl Gebrauch machen werden. Der Antrag (per Post, Fax, E-Mail oder auf www.wahlkartenantrag.at) muss spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 22 September 2021) bei der zuständigen Behörde einlangen. Mündlich kann der Antrag bis spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr, (Freitag, 24. September 2021) gestellt werden.

Brauche ich einen Ausweis, wenn ich wählen will?

Die Identität muss "glaubhaft gemacht" werden. Das heißt man benötigte einen amtlichen Lichtbildausweis.

Muss ich wählen gehen?

Nein, in Oberösterreich gibt es keine Wahlpflicht.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Vorweg: Es gibt kein Zeitlimit. Aber: Die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter kann dich jedoch auffordern, die Kabine zu verlassen, wenn durch zu langen Aufenthalt in der Wahlkabine andere an der Stimmabgabe gehindert werden.

Darf ich in der Wahlkabine telefonieren?

Grundsätzlich ja. Allerdings darf man die anderen Wähler bei der Stimmabgabe nicht stören.

Darf ich ein Haustier mit in die Wahlkabine nehmen?

Die Mitnahme von Haustieren ist nicht verboten. Wird die Stimmabgabe aber gestört, kann die Wahlleitung aber den Zutritt verwehren.

Ich hab' die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?

Kein Problem! Wenn du beim Ausfüllen des Stimmzettels einen Fehler gemacht hast, kannst du einfach von der Wahlleiterin bzw. vom Wahlleiter einen neuen Stimmzettel ausgehändigt bekommen. Es sind genügend vorhanden.

Darf ich auf meinen Wahlzettel zeichnen?

Ja, allerdings muss zweifelsfrei erkenntlich sein, welche Partei man gewählt hat. Übrigens: Das Kuvert darf man NICHT beschriften oder eine Zeichnung darauf machen

Wir funktioniert das mit den Vorzugsstimmen?

Grundsätzlich kann man nur für Kandidaten jener Partei, die man gewählt hat Vorzugsstimmen abgeben. Insgesamt maximal fünf Stimmen kann man vergeben.  Bei der Landtagswahl je eine an je einen Wahlkreis- und einen Landeskandidaten, bei der Gemeinderatswahl je eine an maximal drei Kandidaten.

Wann steht das Ergebnis der Wahl fest?

Weil die Briefkarten gleich mitgezählt werden, sollte das Ergebnis schon am Wahlsonntag (26. September) gegen 22 Uhr feststehen.

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