Getränke, Essen
Die Liste – was beim Donauinselfest daheim bleiben muss
Die Regeln beim Wiener Donauinselfest sind etwas anders, als man es von anderen Veranstaltungen kennt. "Heute" hat die Details.
In wenigen Tagen ist es endlich so weit: Das weltweit größte Musikfestival mit freiem Eintritt startet. Die Rede ist natürlich vom Wiener Donauinselfest, das zusammengerechnet rund eine Million Besucher anlockt.
"Kommt mit den Öffis, nehmt nur mit, was ihr wirklich braucht, achtet auf den Wetterbericht und schaut aufeinander. Gemeinsam machen wir das #dif24 zu einem großartigen Fest für alle", appelliert Projektleiter Matthias Friedrich.
Jedes Jahr stellt sich dabei aber wieder dieselbe Frage: Was darf mit auf die Insel? Wie sind die genauen Regelungen für Getränke, Essen und Co.?
Getränke-Regeln
Rucksäcke dürfen beim Donauinselfest 2024 größer sein als bei den meisten sonstigen Veranstaltungen: Taschen sind bis zum Format A3, also rund 42x30 cm erlaubt. Etwas strenger sind die Regeln in Sachen Regenschutz. Nicht nur normale Regenschirme, sondern auch Knirpse sind verboten.
In der schwülen Luft und beim Kälteeinbruch am Sonntag sind Gewitter und Regen möglich, ein Poncho sollte als mitgeführt werden. Diese werden aber auch – wie üblich – am Fest von verschiedenen Sponsoren verteilt, solange der Vorrat reicht.
Um den Durst zu stillen, dürfen nicht-alkoholische Getränke in Flaschen mit einer Größe von bis zu 0,5 Liter mitgenommen werden. Darüber hinaus gibt es am Gelände zahlreiche Wasserspender und natürlich Gastro-Stände. Für das leibliche Wohl dürfen Snacks wie etwa Müsliriegel oder Obst auf das Festivalgelände mitgebracht werden, ganze Speisen allerdings nicht.
Das ist verboten
Fahrräder, E-Scooter und ähnliche Gefährte sind auf dem gesamten Festivalgelände nicht erlaubt, es gibt aber kostenlose ARBÖ-Fahrradgaragen zum sicheren Abstellen. Hunde oder andere Tiere sind nicht am Festivalgelände erlaubt.
Weiters nicht erlaubt sind insbesondere sperrige Gegenstände wie Klappstühle oder Kisten, Dosen und Glasflaschen, alkoholische Getränke, Skateboards, Inline-Skates und (E-)Scooter, Waffen, Pyrotechnik, Sprühflaschen, Drohnen, Laserpointer, (politisches) Propagandamaterial und werbliche Gegenstände sowie Gegenstände, die "ungebührlich" laut Lärm erregen (auch Trillerpfeifen).