Neues Gesetz
Die ganze Bilanz – so viele Raser mussten Auto abgeben
Seit 1. März dürfen die Behörden bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen Fahrzeuge beschlagnahmen. Seither mussten 16 Raser ihr Auto abgeben.
Auch am Wochenende Osterwochenende ging die Polizei rigoros gegen Raser vor. In Wien wurde ein 20-Jähriger auf der Südosttangente mit 249 km/h gestoppt. Der junge Mann musste nicht nur seinen Führerschein, sondern auch sein Fahrzeug abgeben.
Möglich macht diese die am 1. März in Kraft getretene 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung. Die Behörden können nun bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen die Fahrzeuge der Lenker beschlagnahmen. Dafür muss im Ortsgebiet die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 80 km/h und außerorts um 90 km/h überschritten werden.
Niederösterreich trauriger Spitzenreiter
Seit Inkrafttreten des neuen Raser-Gesetzes wurden insgesamt 16 Fahrzeuge abgenommen. Trauriger Spitzenreiter dieser Bilanz ist Niederösterreich, – dort gelang es der Polizei bisher sechs Lenker zu stoppen. Auch in Tirol gingen der Polizei bisher drei Raser ins Netz. Alleine am Osterwochenende wurden zwei Männer mit mehr als 125 km/h im Ortsgebiet gestoppt und mussten ihr Fahrzeug abgeben. Den dritten Platz des Raser-Rankings teilen sich Wien und das Burgenland. In beiden Bundesländern kam es bisher zu jeweils zwei Fahrzeugabnahmen.
Zwei Bundesländer ohne Fahrzeugabnahme
Laut den Pressemeldungen der Landespolizeidirektionen kam es auch in Vorarlberg, Oberösterreich und der Steiermark zu Maßnahmen gegen Raser. In allen drei Bundesländern musste jeweils ein Fahrzeuglenker seit 1. März sein Auto abgeben.
Weitaus gesitteter am Steuer dürften Lenker in Salzburg und Kärnten sein. Dort kam es bisher zu keiner einzigen Abnahme eines Fahrzeugs aufgrund massiv überhöhter Geschwindigkeit.