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Deutschland nimmt IS-Kämpfern Pass weg
Medienberichten zufolge plant Deutschland, deutschen IS-Kämpfern die Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen zu entziehen.
Drei Bedingungen will die deutsche Regierung erfüllt sehen, dann wird deutschen IS-Kämpfern die Staatsbürgerschaft entzogen.
- Müssen eine zweite Nationalität besitzen
- Müssen volljährig sein.
- Wollen sich an künftigen Kämpfen beteiligen, sind nicht bereits in Haft.
Auf diese Voraussetzungen und auf die Tatsache, dass überhaupt deutsche IS-Kämpfer ihren Pass verlieren sollen, hat sich die deutsche Bundesregierung offenbar geeinigt. Das berichten die Süddeutsche Zeitung, der NDR und WDR.
Gesetz wird adaptiert
Rückwirkend soll die Regel ebenfalls nicht angewandt werden. Der deutsche Innenminister Horst Seehofer und die Justizministerin Katarina Barley haben eine ähnliche Vorschrift gefunden, die bereits gelte: Wenn Doppelstaatsbürger sich regulären Armeen anschließen, wird das seit 1999 mit Passentzug bestraft.
Dieser Paragraf 28 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz, der verbietet "in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband" eines anderen Staates einzutreten, soll auf Terrormilizen ausgeweitet werden.
Terrormiliz definiert der deutsche Staat zu diesem Zweck so: "ein paramilitärisch organisierter bewaffneter Verband", der einen Staat völkerrechtswidrig beseitigen will, um dort "neue staatliche oder staatsähnliche Strukturen zu errichten".
Einzelfall-Entscheidung
Den berichtenden Medien zufolge soll von Fall zu Fall einzeln entschieden werden, die Landesinnenministerien stellen fest, ob der Passentzug vollzogen werden wird. (red)