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Deutschland erlaubt bezahlte aktive Sterbehilfe
Der deutsche Verfassungsgerichtshof hat jenen Paragraf gekippt, der die Beihilfe zur Selbsttötung gegen Bezahlung verbietet.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid für verfassungswidrig erklärt. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Geklagt hatten Kranke, Ärzte und Sterbehelfer.
Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der Strafrechtsparagraf 217 mache das bisher weitgehend unmöglich.
Bisher nur Verwandte und "Nahestehende" straffrei
Die Regelung aus dem Jahr 2015 stellt die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe. Dies setzte kein kommerzielles Interesse voraus, vielmehr konnte dieser Begriff auch wiederholte Hilfen umfassen.
Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Nur Angehörige und "Nahestehende", die beim Suizid unterstützen, bleiben straffrei. Erst vergangenes Jahr wurde in Deutschland die passive Sterbehilfe straffrei gestellt, wodurch Ärzte lebensverlängernde Maßnahmen auf Wunsch eines Patienten einstellen können.