Oberösterreich

Dement, gebrechlich – arme Frau fiel um viel Geld um

Es ist ein besonders drastischer Fall: Einer arg angeschlagenen Pensionistin wurde Geld verwehrt. Die Arbeiterkammer verhalf der Frau zu ihrem Recht. 

Tobias Prietzel
Die Arbeiterkammer Freistadt verhalf der Pensionistin zu ihrem Recht.
Die Arbeiterkammer Freistadt verhalf der Pensionistin zu ihrem Recht.
AKOÖ

Beginnende Demenz, Desorientierung, dazu eine erhöhte Sturzneigung mit schwerer Gangunsicherheit: Die betroffene Oberösterreicherin ist wahrlich nicht zu beneiden.

Vor Kurzem dann die böse Überraschung: Trotz der umfassenden Einschränkungen sollte die Frau nur Pflegegeldstufe 2 erhalten. So stand es zumindest im Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt.

Angehörige hegten Zweifel

Die Angehörigen hatten große Zweifel und schalteten die Kammer ein. Die Bezirksstelle Freistadt intervenierte für die Betroffene.

Es kam schließlich zu einem Vergleich: Die Frau erhielt die Pflegestufe 4 und kriegt seitdem monatlich deutlich mehr Geld.

Für Präsident Andreas Stangl ist der AK-Erfolg der Beweis, dass es sich lohne, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. "Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort – besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten."

"Besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten." AK-Präsident Andreas Stangl

Fast 69.000 Euro erstritten

Fast 69.000 Euro hat die Arbeiterkammer Oberösterreich vor Kurzem für einen 60-Jährigen erstritten. Der Mann aus dem Bezirk Vöcklabruck war im Krankenstand gekündigt worden.

Der Betroffene wollte die Argumentation seines ehemaligen Arbeitgebers nicht akzeptieren. Er wandte sich an die AK-Experten. Es kam schließlich zu einem Gerichtsverfahren mit einem rechtskräftigen Urteil im Sinne des Betroffenen. 

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