Wirtschaft

Deadline steht – wer sich später meldet, zahlt GIS-Stra

Wer bislang an seiner Hauptwohnsitz-Adresse die GIS nicht angemeldet hat, muss dies selbstständig nachholen – sonst drohen saftige Strafen.

Die GIS-Gebühr wird zugunsten der Haushaltsabgabe eingestampft.
Die GIS-Gebühr wird zugunsten der Haushaltsabgabe eingestampft.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Ab Jänner 2024 wird die neue ORF-Haushaltsabgabe eingehoben. War die Zahlung bisher an den Besitz eines Radios oder Fernsehgerätes gekoppelt, so ist nun die Hauptwohnsitz-Adresse ausschlaggebend – unabhängig davon, wie viele und welche Geräte betrieben werden und wie viele Personen dort leben. Wer bislang die GIS noch nicht angemeldet hat, muss dies selbstständig nachholen, sonst drohen saftige Strafen.

Zuständig für die Einhebung der neuen ORF-Gebühr von mindestens 183,60 Euro (plus allfällige Landesabgaben) ist die "ORF-Beitrags Service GmbH". Und die überraschte am Montag mit einer Aussendung: "Wer bislang an seiner Hauptwohnsitz-Adresse die GIS nicht angemeldet hat, muss sich ab sofort bei der GIS registrieren, am besten direkt unter: //gis.at/registrieren", hieß es darin. So könne man auch eine Befreiung beantragen, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfülle.

GIS-Geschäftsführer Alexander Hirschbeck präzisiert gegenüber "Heute", dass die Frist für die Registrierung nur bis zum 30. November 2023 läuft.

All jene, die bereits bei der GIS gemeldet sind, brauchen dagegen nichts zu tun: "Sie werden automatisch als beitragszahlende Person in das neue System übernommen." Auch bestehende Befreiungen bleiben aufrecht. Für ausschließliche Nebenwohnsitz-Adressen muss neuerdings kein ORF-Beitrag bezahlt werden.

Sollte man sich jedoch nicht rechtzeitig bei der GIS registrieren, "so werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Adresse aufgefordert, dies zu tun", erklärt Hirschbeck. Nach dem ORF-Beitragsgesetz darf das "ORF-Beitrags-Service" zum Zweck der Erhebung des ORF-Beitrags und der Ermittlung der Beitragsschuldner auf die Meldeadressen aus dem Zentralen Melderegister zugreifen, an denen zumindest eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

"Erfolgt keine Registrierung einer Adresse, an der zumindest eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird eine Vorschreibung versendet. Diese ist innerhalb der angegeben Frist zu bezahlen. Sind mehrere volljährige Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet, entscheidet das Zufallsprinzip, wer angeschrieben wird. Es besteht aber die Möglichkeit einen anderen Beitragsverantwortlichen zu nennen", so der GIS-Geschäftsführer zur "Heute".

Saftige Strafen für GIS-Verweigerer

Personen, die sich weigern, die ORF-Steuer zu bezahlen, müssen mit Konsequenzen bzw. Strafen rechnen. Und die sind nicht gerade ohne! Wer nämlich nicht zahlen will, muss nicht nur mit fetten Nachzahlungen rechnen, sondern dem droht auch noch eine Verwaltungsstrafe. Das geht aus dem Punkt "Verwaltungsstrafbestimmung" hervor, das "Heute" vorliegt.

Darin steht: "Wer eine Mitteilung [...] trotz Mahnung verweigert oder unrichtig abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2.180 Euro zu bestrafen."

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Screenshot/ zVg

Plus: "Rückständige Beiträge und sonstige damit verbundene Abgaben sind im Verwaltungsweg hereinzubringen. Zur Deckung des dadurch entstehenden Aufwandes kann die Gesellschaft einen Säumniszuschlag von 10 Prozent des rückständigen Betrages sowie allfällige tatsächlich entstandene Kosten der Betreibung vorschreiben."

Ist die Einbringung der rückständigen Beiträge wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragsschuldners aber nicht möglich, ist die Abstattung in Raten zu bewilligen oder kann die Forderung von der Gesellschaft gestundet werden, heißt es in dem Gesetz weiter.

Und: "Wenn die Einbringung eine besondere Härte bedeuten würde oder wenn das Verfahren mit Kosten oder Weiterungen verbunden wäre, die in keinem Verhältnis zur Höhe der rückständigen Beiträge stehen würden, kann die Gesellschaft von der Hereinbringung absehen."

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