Gesundheit
Das kann eine Option für ungewollt Schwangere sein
Seit 20 Jahren gibt es in Österreich die Möglichkeit der anonymen Geburt. Eine Option für verzweifelte Frauen und deren Babys.
Im Mai 2001, also vor genau zwanzig Jahren, wurde das erste Kind anonym in Österreich geboren. Seither kann in allen geburtshilflichen Abteilungen ein Kind ohne Angabe der Identität und kostenfrei zur Welt gebracht werden. Zwischen 2001 und 2019 gab es insgesamt 606 anonyme Geburten, wovon 28 im Jahr 2019 erfolgten und zusätzlich zwei Abgaben in „Babyklappen“, von denen es laut Statistik Austria aktuell sechzehn bundesweit gibt.
Weniger Abgaben in Babyklappen und Tötungen
Dank der Option der anonymen Geburt ging die Zahl der in Babyklappen abgegebenen Säuglinge deutlich zurück, ebenso wie die Zahl der Neugeborenen-Tötungen. Anonym geborene Kinder werden so rasch wie möglich in Adoptivfamilien untergebracht, welche wiederum darauf vorbereitet werden, altersadäquat mit den Kindern über deren Adoptionsumstände zu sprechen. Hierbei können Angaben über Informationen über die biologische Mutter hilfreich sein, weshalb die abgebenden Frauen eingeladen werden, Informationen über sich und die Umstände der anonymen Geburt für das Kind zu hinterlassen.
Eine anonyme Geburt ist legal und in keiner Weise strafbar. Im Krankenhaus wissen alle, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden und werden deshalb Ihre Privatsphäre und Ihre Anonymität auf jeden Fall respektieren. Die Schwangere sollte sich sobald als möglich mit einem Arzt auf der Abteilung für Geburtshilfe des Krankenhauses ihrer Wahl in Verbindung setzen.
In diesen Krankenhäusern kann anonym entbunden werden
Geburt unter beliebigem Namen
In jedem Fall ist es wichtig, während der Schwangerschaft die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen zu machen. Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und die Kosten der Geburt werden vom jeweiligen Krankenhaus getragen. Bei der Anmeldung im Krankenhaus geben Sie einen beliebigen Namen und ein beliebiges Geburtsdatum an. Unter diesem Namen wird die Geburtsgeschichte in Folge geführt.
Sie haben die Möglichkeit, den Namen und die Telefonnummer einer Vertrauensperson in einem geschlossenen Kuvert in der Geburtsgeschichte zu hinterlegen. Die Ärzte würden sich lediglich im Notfall an diese Person wenden. Ansonsten bekommt die Frau das Kuvert bei der Entlassung verschlossen zurück.
Was passiert nach der Geburt?
Ist das Kind geboren, kann es zur Adoption freigegeben werden. Das bedeutet, das Kind wird in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zunächst einer Pflegefamilie anvertraut. In der Regel sind dies Familien, die vom Jugendamt als geeignet ausgewählt werden. Bis zur Rechtskraft der Adoption hat die Mutter die Möglichkeit, ihre Entscheidung zu widerrufen und das Kind doch anzunehmen. Erfolgt dies nicht, wird das Kind zur Adoption freigegeben und mit großer Wahrscheinlichkeit von der bisherigen Pflegefamilie angenommen.
Die Mutter hat die Möglichkeit, dem Kind einen verschlossenen Brief zu hinterlassen. Was drin steht, bleibt geheim. Er wird beim Jugendamt oder in der Geburtsgeschichte des Krankenhauses aufbewahrt. Ist das Kind volljährig, kann ihm auf Wunsch der Brief ausgehändigt werden. Bis dahin hat niemand anderer Zugang zu diesem Brief.
Selbstverständlich kann die Mutter ihr Kind nach der Geburt auch annehmen. Dann ist allerdings die Bekanntgabe des echten Namens der Mutter nötig, um das Kind beim Standesamt anzumelden.