Frist läuft ab
Das gilt ab Februar für Autofahrer – sonst harte Strafe
Ab 1. Februar gelten nur noch die digitale Vignette oder die Klebevignette in Sonnengelb für das Jahr 2024 auf Autobahnen und Schnellstraßen.
Am Mittwoch (31. Jänner) endet das aktuelle Vignettenjahr 2023. Das bedeutet: Ab 1. Februar sind nur noch die Klebevignette 2024 in Sonnengelb oder die Digitale Vignette 2024 gültig. Wer also bislang weder geklickt noch gepickt hat, für den ist es höchste Zeit, sich eine neue Vignette zu besorgen – sonst drohen saftige Strafen.
"70 Prozent aller Jahres-Vignetten sind bereits digital, weil sie sehr viele Vorteile bietet. Dennoch können unsere Kund:innen frei wählen, welches Produkt sie haben wollen. Wichtig ist nur, rechtzeitig die korrekte Vignette zu haben", bestätigt Asfinag-Geschäftsführerin Claudia Eder.
Die Preise für die Vignette 2024 im Überblick:
- Jahresvignette: 96,40 Euro für Pkw bzw. 38,50 Euro für Motorräder
- Zwei-Monats-Vignette: 28,90 Euro für Pkw bzw. 11,50 Euro für Motorräder
- Zehn-Tages-Vignette: 11,50 Euro für Pkw bzw. 4,60 Euro für Motorräder
- 1-Tages-Vignette: 8,60 Euro für Pkw bzw. 3,40 Euro für Motorräder
Beim Online-Kauf der Digitalen Jahres-Vignette muss die Konsumentenschutzfrist berücksichtigt werden. Dadurch ist die Vignette erst am 18. Tag nach Kauf auch zu verwenden. Für Kurzentschlossene gibt es jedoch sofort gültige Digitale Jahres-Vignetten an den Verkaufsautomaten der Asfinag, bei ausgewählten Vertriebsstellen, an den sechs Asfinag-Mautstellen, bei Trafiken und Tankstellen sowie bei den Partnern ÖAMTC, ARBÖ und ADAC.
Für Unternehmen gilt diese Konsumentenschutzfrist nicht – wird eine Digitale Vignette als Unternehmer gekauft, ist die Digitale Vignette sofort gültig.
Wichtig: Bei der digitalen Vignette muss die Bestellbestätigung, auf der unter anderem das Kennzeichen angeführt ist, bis zum Ende des Verwendungszeitraums aufbewahrt werden, Mitführpflicht im Kraftfahrzeug besteht allerdings nicht. Ebenso verhält es sich mit dem Kaufnachweis der Klebevignette: Der Nachweis sollte unbedingt aufbewahrt werden.
Im Fall eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe dient er als Beleg, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann.
Neuerungen und Stolperfalle
Neu ist in diesem Jahr, dass man die Digitale Vignette auch dann um-registrieren kann, wenn man z. B. ein neues Kennzeichen aufgrund eines Fahrzeugwechsels zugewiesen bekommen hat. "In der Vergangenheit hatte der Fahrzeugwechsel immer zu Problemen und Mehrkosten bei der Digitalen Vignette geführt. Damit ist nun Schluss", zeigt sich ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka erfreut.
Beim Gebrauch der digitalen Vignette kommt es dennoch immer wieder zu Stolperfallen und so ungewollten Ersatzmautforderungen – oft wird beispielsweise eine Um-Registrierung vergessen, wenn man den Wohnort gewechselt hat. "Die Änderung des Kennzeichens ist unbedingt der Asfinag zu melden. Die Umschreibung der bestehenden digitalen Vignette kostet 18 Euro".
Saftige Strafen drohen
Wird im Rahmen einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe aufgeklebt ist bzw. keine gültige Digitale Vignette vorliegt, so muss unmittelbar vor Ort eine Ersatzmaut bezahlt werden. Für mehrspurige Fahrzeuge wie Pkw beträgt die Ersatzmaut 120 Euro, für einspurige Fahrzeuge 65 Euro. Dies gilt auch, wenn ein Fahrzeuglenker ohne gültige Vignette durch eine Automatische Vignettenkontrolle erfasst wird.
"Mein Hund hat die Vignette gefressen"
Die Asfinag Mautaufsichtsorgane stellen im Rahmen von Kontrollen gerade bei der Klebevignette immer wieder fest, dass Fahrzeuglenker sehr kreativ sein können, wenn es um die Begründung geht, warum sie gerade zum Zeitpunkt der Mautkontrolle keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe angebracht haben. Eine Fülle an Ausreden wird dabei ins Spiel gebracht – vom Ausreden-Klassiker "die Vignette als Geschenk auf eine Weinflasche geklebt" bis zum oft zitierten "mein Hund hat die Vignette gefressen".
Ausreden oder Unwissen schützen aber nicht vor einer Ersatzmaut...