Gesetzes-Novelle in Österreich
Das ändert sich noch diese Woche für Autofahrer
Ab März 2024 ist die Beschlagnahme von Fahrzeugen nach einer Raserei möglich. Der ÖAMTC plädiert für zielgerichtete Kontrollen im Straßenverkehr.
Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden.
Hat der oder die Fahrer/in eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.
Maximal 14 Tage
Gehört das Auto nicht dem oder der Raser/in haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. Diese können aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden.
Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird im Führerschein bzw. im Führerscheinregister ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug, mit dem die drastische Übertretung begangen wurde, eingetragen werden.
Der ÖAMTC bezweifelt die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: "Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden", erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf.
"Wäre Schade"
Zahlreiche Stellungnahmen von renommierten Rechtsprofessoren konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit. "Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird", so der ÖAMTC-Experte.
Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.
Auf den Punkt gebracht
- Ab März 2024 können in Österreich Fahrzeuge nach schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen beschlagnahmt und versteigert werden, was beim ÖAMTC auf Bedenken stößt, da härtere Strafen nicht unbedingt abschreckender wirken und diese drastische Maßnahme rechtliche Probleme aufwerfen könnte
- Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen im Straßenverkehr, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen