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Darum zahlst du bald mehr für Handytarif und Internet

Ab März zahlen viele Österreicher mehr für ihren aktuellen Handy- und Internet-Tarif. A1 und Drei erhöhen die Kosten und teils die Servicepauschale.

Rene Findenig
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Handy und Laptop im Homeoffice: Viele Handy- und Internet-Tarife werden jetzt teurer.
Handy und Laptop im Homeoffice: Viele Handy- und Internet-Tarife werden jetzt teurer.
Erwin Scheriau / EXPA / picturedesk.com

Statt 11,15 Euro nun 13 Euro monatliches Grundentgelt und statt 19,90 Euro nun 27 Euro jährliche Servicepauschale für den Handytarif, statt 26,91 Euro nun 29,50 Euro monatliches Grundentgelt und statt 22 Euro nun 27 Euro jährliche Servicepauschale für den Internet-Tarif – letzterer zumindest mit einer Erhöhung der Downloadgeschwindigkeit von 30 auf 50 MBit/s. Dieser Erhöhung ab März flatterte dem "Heute"-Redakteur elektronisch vom Anbieter Drei ins Haus. 

Ein Einzelfall? Nein, denn sowohl Drei, als auch A1 erhöhen im März für viele Kunden die bestehenden Tarife. Die betroffenen Kunden werden diese Woche von den Anbietern verständigt. Bei Drei soll nur ein Bruchteil der Tarife, nämlich vor allem ältere betroffen sein. Als Grund wird genannt, dass die Tarife "nicht mehr kostendeckend" seien und die Erhöhung helfe, den Netzausbau voranzutreiben. Die monatlichen Kosten würden demnach um einen einstelligen Betrag steigen.

Für wen es noch teurer wird

Auch bei A1 wird erhöht, nämlich bei einigen Bob-Handytarifen und - Internettarifen mit SIM-Only-Option. Zumeist wird dabei nur eine neue Service-Pauschale von 25 Euro jährlich eingeführt. Hier wird ebenfalls die Kostendeckung als Grund genannt. Keine Erhöhungen plant dagegen der Anbieter Magenta, wie er gegenüber dem "Standard" angibt, trotzdem wird es für eine Handvoll Kunden teurer: Ende Feber stelle man nämlich eine sehr kleine Gruppe von Kunden mit UPC-Kabelinternet auf die schnelleren Meganta-Tarife um, wobei die monatlichen Kosten um ein bis drei Euro steigen.

In allen Fällen bieten die Mobilfunker eine zeitlich befristete kostenlose Kündigung an, bei der auch keine Restentgelte für eine möglicherweise noch bestehende Mindestvertragsdauer anfallen. Wird dies nicht in Anspruch genommen, treten automatisch die neuen Tarife in Kraft.

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