Salzburg

Dachs totgequält: Soldat muss 120 Stunden Tiere pflegen

Siebenmal schossen ein Soldat und sein Freund auf den Dachs. Das Tier musste die ganze Nacht leiden, bevor es mit einer Eisenstange erschlagen wurde.

Carolin Rothmüller
Nachdem der Dachs siebenmal angeschossen wurde, wurde er schwerverletzt in der Grube zurückgelassen. (Symbolbild)
Nachdem der Dachs siebenmal angeschossen wurde, wurde er schwerverletzt in der Grube zurückgelassen. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Sie wollten das Tier, das zuvor in eine zwei Meter tiefe Betongrube gefallen war, erlösen. Am 23. August rief der Soldat unter Missachtung des Meldeweges einen Bekannten Jäger zur Hilfe in die Krobatinkaserne in Salzburg. Obwohl in einer Kaserne nicht gejagt werden darf, schossen sie mehrmals auf den Dachs.

Männer zeigen Reue

Am Freitag erschienen die beiden kleinlaut vor dem Salzburger Landesgericht. Die Männer bereuen die Tat und bekräftigten, dass sie das Tier nur erlösen wollten. Nachdem der Jäger das Tier aber mehrmals nicht richtig getroffen hatte, drückte der Soldat selbst den Abzug. Insgesamt schossen die beiden sieben Mal mit einem Kleinkalibergewehr auf das schutzlose Tier. Sie dachten, es wäre tot und ließen es daraufhin in der Grube zurück, so die Angeklagten.

Auf Videos eines Zeugen ist zu sehen, wie das Tier schwer verletzt in der Grube umher rennt. Am nächsten Tag stieg der Soldat in die Grube und erschlug das Tier mit einer Eisenstange.

Gnadenschuss nicht nötig gewesen

"Der Dachs schaut mir auf den ersten Lichtbildern sehr munter aus. Vielleicht ein bisschen erschöpft", die Richterin zweifelte daran, dass der Dachs überhaupt erlegt werden hätte müssen. Auch laut drei Zeugen wäre es nicht nötig gewesen, den Dachs zu erlösen. "Offenbar hat es den Gnadenschuss, der mit sieben Schüssen ausgefallen ist, nicht gebraucht", schloss die Vorsitzende.

"Tut mir leid. Das ist alles nicht mit Absicht passiert. Es war kein Vorsatz dabei. Es war ein fürchterliches Missgeschick."

Das gab der bisher unbescholtene Unteroffizier zu Protokoll. Auch der angeklagte Jäger zeigte Reue: "Ich wollte das Tier von den Schmerzen befreien. Dass das so passiert ist, war ein großer Fehler." Die Richterin verdonnerte die beiden zu 120 Stunden gemeinnützige Arbeit in der Tierpflege verrichten. Im Gegenzug verzichtete das Gericht auf eine Verurteilung. Der Staatsanwalt meldete Beschwerde gegen das diversionelle Vorgehen an.

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