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Deutsches Höchstgericht kippt Veto gegen Rundfunkgebühr

Sachsen-Anhalt hatte zuletzt das Veto gegen die Erhöhung der Rundfunkgebühren eingelegt. Das ist aber verfassungswidrig.

Heute Redaktion
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Sachsen-Anhalt hatte ein Veto gegen die Erhöhung des Betrags um 86 Cent eingelegt.
Sachsen-Anhalt hatte ein Veto gegen die Erhöhung des Betrags um 86 Cent eingelegt.
Nicolas Armer / dpa / picturedesk.com

Das Veto des deutschen Bundeslandes gegen die Steigerung des Rundfunkbetrages verstößt gegen die Verfassung. Zu diesem Schluss kam das deutsche Bundesverfassungsgericht. "Das Land Sachsen-Anhalt hat durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt", hieß es in dem heute veröffentlichten Beschluss.

Die Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat gelte rückwirkend ab dem 20. Juli 2020 bis zur Neuregelung. Die Verfassungsbeschwerden von ZDF, ARD und Deutschlandradio hatten damit Erfolg.