Österreich

Volksanwalt prüft Fälle mit zu harten Corona-Strafen

Heute Redaktion
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Polizisten mit Mund- und Nasenschutz kontrollieren die Einhaltung der Coronavirus-Maßnahmen.
Polizisten mit Mund- und Nasenschutz kontrollieren die Einhaltung der Coronavirus-Maßnahmen.
Bild: picturedesk.com

Die Anzahl der Strafen aufgrund der Nichteinhaltung der Corona-Regeln steigt. Volksanwalt Walter Rosenkranz will nun Fälle mit ungerechtfertigter Härte prüfen.

Die warmen Temperaturen lockten am vergangenen Wochenende Tausende Menschen ins Freie. Die Parks und Grünanlagen waren gut besucht. Wie "Heute" berichtete, gab es in Wien allerdings auch 1.200 Anzeigen gegen Corona-Sünder – Hauptgrund war, dass der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten wurde.

Doch wann ist eine Strafe gerechtfertigt und wann nicht bzw. in welcher Höhe? Laut Volksanwalt Walter Rosenkranz (FPÖ) liegen zahlreiche Berichte über tatsächliche oder vermeintliche Härtefälle bei der Bestrafung vor: "In etlichen Fällen wird eine unter Umständen übertriebene Härte an den Tag gelegt. Auch gibt es Berichte, wonach die Verbote österreichweit unterschiedlich geregelt sind. Das möchte ich aufklären."

Strafe für Schulheft-Kauf

Als Beispiele nennt Rosenkranz etwa eine Frau, die in Judenburg (Stmk.) ein Schulheft für ihr Kind gekauft hatte. Weil das Heft nicht "lebensnotwendig" ist, droht der Mutter nun eine Strafe. Auch ein Studenten-Pärchen, das abwechselnd zusammen in der jeweils eigenen Wohnung lebt, wurde beim gemeinsamen Einkauf ohne Sicherheitsabstand "erwischt". Betroffen sind auch Menschen, die in einer Wochenend-Beziehung und in verschiedenen Bundesländern leben. Sie dürfen sich nicht treffen und werden bestraft, so Rosenkranz.

"Das sind nur kleine Einzelbeispiele – von den etlichen alltäglichen Strafen beim Radfahren, auf der Parkbank sitzen, mit einem Freund auf der Straße reden, ganz zu schweigen. Und es gehe immer um ein paar hundert Euro! Innenminister Nehammer bat medial um Nachsicht für derartige 'Anfangsschwierigkeiten', es gebe nun einen einheitlichen Standard. Und das wollen wir uns im Interesse der ohnehin leidgeprüften Bevölkerung genau ansehen", meint der Volksanwalt. Natürlich gehe es nicht darum, die Arbeit der Polizei in dieser Zeit zu verunglimpfen: "Hier wird großartige und aufgrund der Situation aufreibende, ja sogar aufgrund der Ansteckungsgefahr gefährliche Arbeit geleistet."