Tierisch uncool
"Coco die Öffi-Katze" – deshalb sorgt sie für Empörung
Während es offenbar viele Menschen niedlich finden, wenn die taube Katze "Coco" mit der Wiener U-Bahn fährt, sind Tierschützer empört.
Laut der Besitzerin von der schneeweißen "Coco", genieße die junge, neugierige Katze ihre Ausflüge mit den Wiener Öffis. In einer Tasche, oder nur mit Brustgeschirr und Leine gesichert mache der Miez' der Trubel und Stress gar nichts aus, da sie taub sei. Doch auch wenn die Abenteuer der Katze witzig und niedlich wirken, so sind sie in Wahrheit von hoher Tierschutzrelevanz.
Missbrauch für Instagram?
Nachdem die Bilder von "Coco" auch die "Heute"-Redaktion erreichten und darüber geschrieben wurde, meldete sich die Tierschutzombudsstelle Wien: Bewusst oder nicht bewusst - "Coco" findet die Ausflüge mit Sicherheit nicht besonders prickelnd, auch wenn sie taub ist.
„Katzen nehmen ihr Umfeld natürlich nicht nur über auditive Reize wahr und können auch mit eingeschränktem Hörvermögen von Freizeit-Fahrten in den Öffis überfordert sein“
Auch kritisieren die Tierschützer das Internet-Phänomen von Qualzucht-Tieren. Taylor Swift macht es mit ihrer Faltohrkatze natürlich vor, aber ein schneeweißes Kätzchen, welches aufgrund eines genetischen "Fehlers" taub ist, sollte auch keine Züchter motivieren und die Nachfrage erhöhen.
Auch "Coco" ist angeblich ein Mischling der Rasse "Türkisch Angora":
Ganz klar gegen Tierschutzgesetze
Diese Art des "Katzentransports" widerspricht in erster Linie den Beförderungsbedingungen von den Wiener Linien und ÖBB. Man darf zwar kleinere, ungefährliche Haustiere unentgeltlich transportieren, jedoch nur "in einem geschlossenen Behältnis (z.B. einem Tragekorb für Katzen)", heißt es von Seiten der Wiener Linien.
Auch aus Tierschutzsicht ist die Mitnahme einer Katze in der U-Bahn abzulehnen. Laut österreichischem Tierschutzrecht ist die Anbindehaltung von Katzen auch kurzfristig nicht erlaubt. Generell sind Tiere so zu halten, dass ihr Verhalten nicht gestört und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird (§ 13 Abs 3 TSchG).
Auch wenn es viele Haustierbesitzer durchaus nicht böse meinen, so gilt in jedem Falle als Beobachter von ungewöhnlichen Situationen mit Tieren ganz genau hinzusehen und nicht sofort wie im Zirkus oder Zoo in womöglich falsche Begeisterung zu verfallen. Was für uns oft süß und lustig aussieht, ist für das Tier oftmals eine echte Qual.