Weihnachten

Christbaum am Auto – dieser Fehler kann dich 5.000€ kos

Damit der Christbaum schön geschmückt werden kann, ist es zunächst wichtig, ihn richtig und vor allem sicher nach Hause zu bringen.

Jochen Dobnik
An die gesetzlichen Regelungen für den Transport von Christbäumen müssen sich auch das Christkind und der Weihnachtsmann halten.
An die gesetzlichen Regelungen für den Transport von Christbäumen müssen sich auch das Christkind und der Weihnachtsmann halten.
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Rund 400.000 Weihnachtsbäume werden allein in der Bundeshauptstadt Wien in der Weihnachtszeit verkauft. Mehr als die Hälfte steht einer Umfrage zufolge spätestens Mitte Dezember in den Wohnzimmern, nur 12 Prozent erst am Heiligabend. Doch damit der Christbaum schön geschmückt werden und Kinderaugen zum Strahlen bringen kann, ist es zunächst wichtig, ihn richtig und vor allem sicher nach Hause zu bringen.

An die gesetzlichen Regelungen für den Transport von Gütern müssen sich auch das Christkind und der Weihnachtsmann halten: Es gelten dieselben Vorschriften wie für jedes andere Transportgut. Damit es keine "schöne Bescherung" schon vor dem Heiligabend gibt, zeigt der ARBÖ, wie die Tanne ordnungsgemäß transportiert wird.

Strafen bis zu 5.000 Euro drohen

Ein verselbstständigter Baum ist nicht nur eine Gefahr für die eigene Sicherheit, sondern auch für die der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. "Zudem drohen bei unsachgemäßem Transport Strafen bis zu 5.000 Euro und eine Punktvormerkung im Führerscheinregister. Auch Probleme mit der Versicherung sind vorprogrammiert, sollte es zu einem Unfall kommen und die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert sein", erklären die ARBÖ-Rechtsexperten.

Beim Transport auf dem Dach muss die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung beachtet werden. Ragt die Ladung um mehr als einen Meter über den vordersten oder hintersten Teil des Fahrzeugs, muss dies durch eine Tafel gut erkennbar gemacht werden. Die Maße der Tafel müssen 25 x 40 cm sein und mit einem 5 cm breiten rot rückstrahlenden Rand gekennzeichnet sein. Auch wenn der Baumwipfel aus einem Kombi hinausragt und das Metermaß überschreitet, muss eine solche Kennzeichnung erfolgen.

Weiters muss bei schlechten Sichtverhältnissen (Dämmerung, Nebel, Regen, Schnee) ein roter Rückstrahler angebracht sein.

ARBÖ-Tipps für den richtigen Transport
➤ Wird der Christbaum am Dach transportiert, muss er gut verzurrt sein und die Spitze sollte nach hinten zeigen. Ist der Christbaum zusätzlich in einem Netz, sorgt dies für noch mehr Sicherheit.
➤ Werden kleinere Bäume im Innenraum des Autos transportiert, muss auch hier dafür gesorgt werden, dass der Baum gesichert ist. Dabei ist darauf zu achten, dass die Sicht der Lenkerin oder des Lenkers nicht beeinträchtigt ist – gute Rundumsicht muss gegeben sein und auch beim Blick in den Rückspiegel darf man kein Grün sehen.
➤ Handbremse und Schalthebel müssen problemlos bedienbar sein.
➤ Die Geschwindigkeit anpassen und die Tanne quer lagern: Im Falle eines abrupten Bremsvorgangs kann der Christbaum zu einem gefährlichen Geschoß werden.
➤ Werden kleinere Bäume im Kofferraum oder auf der umgelegten Rückbank transportiert, schützt eine alte Decke den Innenraum vor Harzflecken.

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    Christbäume müssen beim Heimtransport gesichert transportiert werden. 
    Christbäume müssen beim Heimtransport gesichert transportiert werden.
    ÖAMTC/ Wilhelm