Wien

Chorherr bekennt sich "nicht schuldig" vor Gericht

Chorherr habe keinen Einfluss auf die Baupolizei gehabt, Investoren hätten aus "sozialer Verantwortung" gespendet, hieß es vor Gericht.

Thomas Peterthalner
Der ehemalige grüne Planungssprecher Christoph Chorherr muss sich vor Gericht verantworten.
Der ehemalige grüne Planungssprecher Christoph Chorherr muss sich vor Gericht verantworten.
Denise Auer

Der Prozess gegen den ehemaligen Planungssprecher der Wiener Grünen, Christoph Chorherr, wurde Montag am Landesgericht in Wien fortgesetzt. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Grünen-Politiker Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch vor. Mitangeklagt sind neun Investoren und Immobilien-Entwickler. Diese sollen an Chorherrs Hilfsverein S2Arch gespendet – und sich so Vorteile für ihre Projekte erhofft haben. "Schmiergelder" für Flächenwidmungen und Bauprojekte sollen laut Staatsanwaltschaft als Spenden getarnt gewesen sein. 21 Projektgesellschaften sind ebenfalls im Visier der Anklagebehörde. Ihnen droht eine Geldbuße nach dem Verbands-Veranwortlichkeitsgesetz.

"Aus sozialer Verantwortung" gehandelt

Am Montag (13.11.) werden nun erstmals die zehn Angeklagten zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Sie bekannten sich bereits am ersten Prozesstag "nicht schuldig". Die Anwälte der Gesellschaften versicherten am Montag bereits, es sei "aus sozialer Verantwortung" an Chorherrs Verein gespendet worden. Dieser baut mit Hilfsgeldern Schulen in Afrika. Auch die Stadt Wien oder etwa das Bildungsministerium hätten für die Projekte gespendet. Chorherr hätte gar keinen Einfluss auf die Baupolizei gehabt, Widmungen gegen Spenden seien nicht erfolgt. 

Urteil erst Ende Dezember

Christoph Chorherr soll noch am Montag erstmals Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Es geht laut Staatsanwaltschaft um Spenden in der Höhe von 1,6 Millionen Euro, die zwischen 2011 und 2018 getätigt wurden. Die Grünen waren in diesem Zeitraum in der Wiener Stadtregierung. Bis 20. Dezember soll es elf Verhandlungstage geben. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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