Oberösterreich

Chef zu Schwangerer: "Such dir einen anderen Job"

Fürs Kinderkriegen bestraft werden: Ein Firmenchef wollte eine Führungskraft nach ihrer Karenz einfach loswerden. Sie ließ sich das nicht gefallen.

Tobias Prietzel
Der Vorgesetzte wollte die Frau in der Karenz einfach loswerden. (Symbolbild)
Der Vorgesetzte wollte die Frau in der Karenz einfach loswerden. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Benachteiligungen und Vorbehalte in der Arbeitswelt: Frauen, die ein Baby kriegen könnten, die gerade schwanger sind oder betreuungspflichtige Kinder haben, erleben das nach wie vor.

"Ob im Bewerbungsgespräch, bei der Gehaltseinstufung oder bei der Postenvergabe: Schlechterstellungen wegen einer Elternschaft oder einer möglichen Elternschaft sind gesetzlich verboten", betont der Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich, Andreas Stangl. Er rät Betroffenen, sich bei der AK beraten zu lassen.

"Ob im Bewerbungsgespräch, bei der Gehaltseinstufung oder bei der Postenvergabe: Schlechterstellungen wegen einer Elternschaft sind gesetzlich verboten." AK-OÖ-Präsident Andreas Stangl

Stangl berichtet von einem besonders drastischen Fall: Die Frau war bis zu ihrer Karenz in einer Firma im Zentralraum als Führungskraft tätig. Sie teilte ihrem Chef mit, dass sie danach in Elternteilzeit weiterarbeiten wolle.

Seine Reaktion machte sie baff: Er legte ihr nahe, dass sie "irgendeinen anderen Job irgendwo im Betrieb" annehmen oder "sich gleich was Neues woanders suchen soll".

Die Mitarbeiterin nahm das aber nicht einfach so hin und schaltete die Arbeiterkammer ein. Für die Experten stand fest: Die Ankündigung des Vorgesetzten käme einer Versetzung zum Schlechteren gleich.

Frau hätte 14.000 Euro verloren

Sie intervenierten wegen Diskriminierung von Eltern bzw. aufgrund des Geschlechts beim Arbeitgeber. Mit Erfolg: Hätte die Frau nachgegeben, hätte sie in ihrer neuen Position viel Geld verloren. Die Kammer rechnete nach, für die gesamte Elternteilzeit wären es 14.000 Euro gewesen.

Für AK-Direktorin Andrea Heimberger steht fest: Derartige Beispiele und Schilderungen aus einer aktuellen Befragung würden zeigen, dass viele Betriebe immer noch nicht das große Potenzial von Eltern erkannt haben. "Im Gegenteil: Immer noch berichten vor allem Frauen darüber, dass Arbeitgeber nicht auf ihre Bedürfnisse eingehen, etwa bei Arbeitszeitwünschen."

Stangl fordert von der öffentlichen Hand mehr Unterstützung: "Wir brauchen endlich ausreichend vollzeittaugliche Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplätze, damit auch echte Wahlfreiheit für Eltern besteht." Zudem brauche es u.a. einen Rechtsanspruch auf einen qualitätsvollen Betreuungsplatz ab dem zweiten Lebensjahr.

Im vergangenen Jahr konnte die Kammer in Oberösterreich von Diskriminierung betroffenen Mitgliedern zu Nachzahlungen von insgesamt rund 211.000 Euro verhelfen. Bei Ungleichbehandlung von Eltern waren die Opfer übrigens ausschließlich Frauen.

Griff auf Brüste kam Chef teuer zu stehen

In Oberösterreich wurde vor kurzem auch der Fall eines übergriffigen Vorgesetzten bekannt: Er grapschte in einem Produktionsbetrieb einer Frau von hinten auf die Brüste und machte eine abfällige Bemerkung.

Das Opfer wandte sich an die AK. Die erreichte schließlich eine Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 2.500 Euro.

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