Urteil in Leoben
Chef ermordet: Ex-Polizist muss 20 Jahre in den Häfn
Im letzten Jahr erschoss der Ex-Polizist auf der Dienststelle seinen Vorgesetzten. Nun gab es den Prozess. Andreas F. muss 20 Jahre ins Gefängnis.
Auf der Polizeidienststelle im obersteirischen Trieben gab es im letzten Jahr eine Gräueltat. Andreas F. erschoss seinen Kommandanten. Am Dienstag wurde dem Ex-Polizisten in Leoben der Prozess gemacht. F. brach sein Schweigen und entschuldigte sich: "Es tut mir leid!" Am Nachmittag wurde er zu 20 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil der Laienrichter fiel einstimmig, ist aber noch nicht rechtskräftig.
Am Tattag wurde der Angeklagte zu seinem Chef ins Büro gerufen und mit mehreren Verfehlungen konfrontiert. F. soll einen Arbeitsunfall nicht protokolliert haben. Andreas F. verließ daraufhin das Kommandanten-Büro, doch dann überlegte es er sich anders: Er drehte um und schoss Harald K. aus kurzer Entfernung mit der Dienstwaffe in den Oberkörper. Der zweite Schuss traf den Unterkiefer, ein Dritter den Kopf. Der letzte Schuss aus der Glock 17 ging daneben.
"Ich möchte mich schuldig bekennen"
Bis jetzt hatte der 47-jährige Angeklagte geschwiegen, nun äußert er sich. "Ich möchte mich schuldig bekennen", sagt F. zu dem Menschen im prallgefüllten Saal. Im Gerichtssaal ging es auch um die Kindheit von F. Einmal habe ihm sein Vater eine Waffe an den Kopf gehalten, als F. flüchtete schoss der Vater hinter ihm und seinem Bruder her.
F. gab an, sich auf der Wache nicht wohlgefühlt zu haben. Den Entschluss zum Todesschuss, habe er spontan gefasst. "Ich war enttäuscht, dass ich angezeigt werden sollte", erklärt er die Tat. Zuerst habe er sich selbst richten wollen: "Ich habe mir vor ihm die Waffe an die Schläfe gehalten, ich wollte mich erschießen".
"Kaltblütiger Mord"
Für Staatsanwalt Andreas Riedler ist der Sachverhalt eindeutig: "Er hat seinen Chef kaltblütig ermordet!" Der Verteidiger betont an Ende noch einmal die Gewalterfahrungen in der Kindheit von Andreas. Er plädiert dafür, nicht die Höchststrafe "lebenslang" zu verhängen: Denn diese sei nur den schlimmsten Fällen vorbehalten, betont er.
Vor dem Urteilsspruch ergreift F. noch einmal das Wort. "Ich weiß, ich kann nichts gutmachen. Ich habe einen Menschen getötet und vielen anderen großes Leid zugefügt. Ich werde versuchen, weitere Schadensgutmachung zu betreiben, aktuell habe ich aber nicht mehr als 10.000 Euro", betont der Todesschütze.