Sexuelle Belästigung

Chef betatscht Angestellte, schaut neben ihr Pornos

Die Zahl der gemeldeten Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz nimmt zu. Auch eine Angestellte wurde von ihrem Chef bedrängt.

Wien Heute
Chef betatscht Angestellte, schaut neben ihr Pornos
Der Geschäftsführer berührte die Frau ungewollt und schaute neben ihr Pornos (Symbolbild).
Getty Images

Die Zahl der gemeldeten Fällen von sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz steigt: Wie die Arbeiterkammer Wien im Rahmen einer Pressekonferenz berichtete, gab es seit November 2022 rund 100 persönliche Beratungen zu diesem Thema – im Jahr davor waren es noch 56. Laut Statistik Austria hat mehr als ein Viertel (27 %) bereits sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Vermehrt kommt es im Handel, in der Pflege oder in der Gastronomie dazu, oft sind junge Frauen wie Berufseinsteigerinnen, Praktikantinnen und Lehrlinge betroffen.

So wandte sich etwa eine kaufmännische Angestellte an die Arbeiterkammer. Die Frau wurde vom Geschäftsführer mehrfach sexuell belästigt: Er starrte in ihren Ausschnitt sowie auf ihr Gesäß und berührte sie ungewollt. Dem nicht genug, schaute der Chef auch noch in ihrer Anwesenheit Pornos. Die Angestellte wandte sich daraufhin an die Gleichbehandlungskommission, die eine sexuelle Belästigung feststellte. Der Arbeitgeber bot eine Zahlung von 1.800 Euro an, mithilfe der AK konnte ein Vergleich über 3.000 Euro erreicht werden.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist zutiefst bedrohlich. Es findet ein Angriff auf die Menschenwürde dort statt, wo man für den eigenen Lebensunterhalt abhängig und ausgeliefert ist
Bianca Schrittwieser
Leiterin AK Rechtsberatung Wien

"Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist zutiefst bedrohlich. Es findet ein Angriff auf die Menschenwürde dort statt, wo man für den eigenen Lebensunterhalt abhängig und ausgeliefert ist. Die psychische Belastung, der die Arbeitnehmerinnen dadurch ausgesetzt sind, machen langfristig krank und beeinträchtigen die Lebensgrundlage oft noch lange nach dem Vorfall", meint Bianca Schrittwieser, Leiterin der AK Arbeitsrechtsberatung.

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    Bundesheer / OTS

    Wie die Auswertung der Arbeitsrechtsberatungen zeigt, wird bei sexueller Belästigung von der Unternehmensführung oft sehr lange weggesehen, wie ein Fall beispielhaft zeigt. Ein für den Chef "unersetzbarer" Fachexperte und Mitarbeiter fühlte sich zur Bürokraft einer Werkstatt hingezogen. Anfangs machte der Kollege der Frau Komplimente, dann schickte er ihr immer wieder Fotos von Betten mit unangemessenen Kommentaren. 

    Frau bekam wegen Belästigung Angstzustände

    Als die Betroffene die Annäherungsversuche immer wieder ablehnte, drohte ihr der Kollege. Der Arbeitgeber reagierte, indem er die beiden kurzzeitig trennte. Als die Frau aber dann wieder den ganzen Tag allein mit ihrem Belästiger war und der Arbeitsplatz zudem noch sehr abgelegen ist, bekam sie Angstzustände und musste sich schließlich krank melden. Der Fall endete nach Intervention durch die AK in einem Vergleich mit 3.000 Euro. Allerdings war die Bürokraft nicht der erste Fall: Ihre Vorgängerin hatte gekündigt, weil sie von dem Mann ebenfalls belästigt wurde.

    Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) stellt klar, dass Arbeitgeber für die Einhaltung des Verbots der sexuellen Belästigung verantwortlich sind. Betroffene können den Belästiger und den Arbeitgeber auf Ersatz des erlittenen Schadens klagen (mindestens 1.000 Euro). Die AK unterstützte in den vergangenen zwei Jahren 20 Betroffene mit kostenloser Rechtsvertretung vor Gericht. Dabei konnte in den meisten Fällen ein Vergleich erzielt werden: "Obwohl sexuelle Belästigung oft schwer zu dokumentieren ist, ist die Erfolgsquote hoch. In rund 80 Prozent der Fälle wurde Schadenersatz durchgesetzt", sagt Ludwig Dvořák, Leiter des AK Beratungsbereichs. 

    Schutzkonzepte für Angestellte entwickeln

    Neben dem rechtlichen Aspekt geht es der AK auch um die Frage, wie Arbeitnehmer:innen vor sexueller Belästigung geschützt werden können. In Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Vida und der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Wien läuft derzeit eine Umfrage unter Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern zu diesem Thema. Die Erkenntnisse aus der Umfrage sollen schließlich dazu führen, Schutzkonzepte für Arbeitnehmer:innen in der Gastronomie zu entwickeln.

    Beratung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

    In Zusammenarbeit mit dem Verein "sprungbrett" bietet die AK eine Telefonberatung für Betroffene von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz an. Diese ist vertraulich, kostenlos (ortsüblicher Telefontarif) und auf Wunsch anonym.
    Act4Respect, 0670 600 70 80, Montag 11 bis 14 Uhr, Donnerstag 16 bis 19 Uhr.

    red
    Akt.