Wirtschaft

Chaos um Pendlerpauschale – wer Anspruch verliert

Wer wegen Corona ins Home Office verbannt wird, verliert womöglich seinen Anspruch auf Pendlerpauschale. Die Arbeiterkammer will eine Sonderregelung.

Roman Palman
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Wer regelmäßig eine Mindeststrecke in die Arbeit zurücklegt, hat Anspruch auf Pendlerpauschale.
Wer regelmäßig eine Mindeststrecke in die Arbeit zurücklegt, hat Anspruch auf Pendlerpauschale.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Wer von daheim eine gewisse Mindeststrecke in die Arbeit pendelt, hat Anspruch auf das Pendlerpauschale. 2021 galt noch eine Sonderregel, wodurch auch Menschen im Home Office oder in Kurzarbeit für diesen Freibetrag voll anspruchsberechtigt blieben. Das galt aber nicht für das gesamte Jahr. Die Folgen können für den einzelnen dramatisch sein, wie die AK-Steuerexpertin Dominique Feigl im "Ö1 Frühjournal" erklärt.

"Für die Monate Juli bis Oktober muss ich schauen, wie viele Tage ich tatsächlich an den Arbeitsplatz gefahren bin, was der durchschnittliche Wert ist und je nachdem aliquotieren", so Feigl. Dadurch ergebe sich ein geringerer Freibetrag und daraus könne – verglichen mit dem Vorjahr – ein geringerer Anspruch entstanden sein.

Rückkehr zur Sonderregelung gefordert

Wegen der aktuellen Corona-Situation empfiehlt die Bundesregierung weiterhin, wo möglich im Home Office zu arbeiten. Die Arbeiterkammer fordert daher eine Fortführung der Sonderregelung aus dem ersten Halbjahr 2021. Die Aliquotierung beim Pendlerpauschale solle weiterhin ausgesetzt werden.

Abfuhr vom Finanzministerium

Das Finanzministerium winkt aber ab. Wie Ö1 berichtet, verweist das Ressort von Magnus Brunner (ÖVP) auf andere Unterstützungsmaßnahmen, die mittlerweile umgesetzt wurden. Als Beispiel wurde etwa die Home-Office-Pauschale genannt.

Bei dem Pendlerpauschale gilt aktuell wieder die allgemeine Regelung von vor der Pandemie. Der Freibetrag steht nur dann zu, wenn im entsprechenden Ausmaß gependelt wird.

Achtung auch beim Job-Ticket!

Wie die AK am Montagmorgen informiert, gilt es für Arbeitnehmer auch aufzupassen, ob sie ein Jobticket für die Öffis in Anspruch nehmen. Denn derzeit heißt es entweder Pendlerpauschale oder Jobticket, unabhängig davon, wie hoch die Unterstützung durch das Jobticket ist!

"Wer ein Jobticket angeboten bekommt, sollte nachrechnen, was für ihn oder sie die bessere Variante ist", mahnt AK Expertin Feigl. nachrechnen, was für ihn oder sie die bessere Variante ist“, sagt AK Steuerexpertin Dominique Feigl. Insbesondere bei Teilkostenzuschüssen zu Netzkarten kann es zu Problemen kommen, weil die Kosten aus dem Verlust des Pendlerpauschales höher liegen können als die Ersparnis aus dem Jobticket.

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