Politik
Ermittlungen gegen Westenthaler eingestellt
Die Zahlungen in Höhe von 300.000 Euro auf Basis von einem "Scheinvertrag" sind nicht beweisbar. Auch weitere Zahlungen werden Westenthaler nicht weiter vorgeworfen.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in Sachen Novomatic die Ermittlungen gegen den ehemaligen FPÖ- und späteren BZÖ-Politiker Peter Westenthaler eingestellt. Das bestätigte Behördensprecherin Elisabeth Täubl am Dienstag der APA. Gegen den Ex-Politiker war in diesem Zusammenhang der Verdacht der Beteiligung am schweren Betrug und der Vorteilsannahme im Raum gestanden.
Worum ging es?
Die Anschuldigungen waren von Peter Barthold ausgegangen, einem ehemaligen Profi-Fußballer und späteren Spiellokal-Betreiber, der sich vom im Glücksspiel-Bereich engagierten Novomatic-Konzern aus dem Geschäft gedrängt gefühlt und dagegen vergeblich den Klagsweg beschritten hatte. Barthold hatte behauptet, Westenthaler habe nach dem Ende seiner politischen Laufbahn von der Novomatic-Gruppe auf Basis eines "Scheinvertrags" für Lobbying in den Jahren 2009 bis 2014 monatliche Zahlungen von 4.000 Euro erhalten, die sich später auf 4.500 gesteigert und am Ende insgesamt rund 300.000 Euro ausgemacht hätten. Außerdem wären 2010 auf Ersuchen Westenthalers 60.000 Euro an eine BZÖ-eigene Gesellschaft geflossen, wobei es sich dabei ebenfalls um Novomatic-Gelder gehandelt habe.
Kein Tatverdacht
Diese von Westenthaler stets bestrittenen Vorwürfe waren laut WKStA-Sprecherin Täubl nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachzuweisen. Im 28-seitigen Einstellungsbeschluss der WKStA wird Barthold als "unglaubwürdig" bezeichnet, dessen Angaben wären "in relevanten Teilbereichen durch objektive Beweisergebnisse widerlegt".
Barthold hatte zur Untermauerung seiner Aussagen sogar eidesstattliche Erklärungen von drei Zeugen vorgelegt. Nach Ansicht der WKStA vermochten auch diese letztlich keinen eine Anklageerhebung rechtfertigenden Tatverdacht zu begründen. Vielmehr stellte die WKStA widersprüchliche Angaben zum Zustandekommen der eidesstattlichen Erklärungen fest, die sich inhaltlich zum Teil relativiert hätten. "Bereits diese Umstände werfen kein gutes Licht auf die vorgelegten eidesstattlichen Erklärungen und die Glaubwürdigkeit der daran Beteiligten", zitierte Thomas Kralik, Westenthalers Rechtsvertreter, in diesem Zusammenhang am Dienstagnachmittag gegenüber der APA aus dem Einstellungsbeschluss.
Barthold hatte weiters Videos vorgelegt, die Geldübergaben dokumentieren sollten. Die WKStA befand, diesen sei insofern kein Beweiswert zu entnehmen, als darauf keine Geldübergaben zu sehen seien. "Zu den von Barthold vorgelegten Videos merkt die WKStA ebenfalls an, dass diese kein gutes Licht auf die Glaubwürdigkeit der an den Aufnahmen Beteiligten werfen", sagte Kralik.
Fußfessel abgenommen
Hinsichtlich der 300.000 Euro wurden auch die Ermittlungen gegen Ex-Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt, Peter Barthold und die Novomatic selbst eingestellt. Bezüglich des Zahlungsflusses in Richtung BZÖ betrifft die Verfahrenseinstellung vorerst nur Westenthaler. Gegen Barthold wird laut WKStA-Sprecherin Täubl noch wegen Betrugs und schwerer Erpressung zulasten der Novomatic ermittelt.
Westenthaler war im Vorjahr in einem Verfahren um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ rechtskräftig wegen schweren Betrugs zu zwei Jahren teilbedingter Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden. Rund vier Monate verbüßte er im Gefängnis, ehe er in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln durfte. Ende Jänner wurde ihm schließlich die Fußfessel abgenommen.
(red)