Wirtschaft

Cash, neue Zeiten –  die Einkaufsregeln für den Blackout

Wie wird die öffentliche Versorgungssicherheit im Falle eines lang anhaltenden Blackouts gewährleistet? Am Dienstag fand dazu ein runder Tisch statt. 

Michael Rauhofer-Redl
Die Regierung hat neue Supermarkt-Regeln aufgestellt - für den Fall eines Blackouts.
Die Regierung hat neue Supermarkt-Regeln aufgestellt - für den Fall eines Blackouts.
Jeff Mangione / KURIER / picturedesk.com

Ein möglicher drohender Blackout sorgte am Dienstag für einen Polit-Gipfel auf höchster Ebene. Neben Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) nahmen auch Vertreter aus anderen Ministerien, Vorstandsmitglieder der wichtigsten Energie-Player Österreichs, der Nationalbank, des Bundesheers sowie auch Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will und weitere Personen an diesem runden Tisch teil. Brisant: Im Ernstfall geben Lebensmittelhändler vorab rationierte Sackerl an die Bevölkerung aus. Wichtiger Punkt: Nur gegen Bargeld. 

Neben den vorbestimmten Artikeln, die im Ernstfall an die Bevölkerung ausgegeben werden, brächte ein laut Ministeriumssprecher "sehr unwahrscheinlicher" Blackout auch drastische Änderungen bei den Öffnungszeiten der heimischen Lebensmittelhändler mit sich. 

Wie aus einer entsprechenden Medieninformation hervorgeht, wären die heimischen Geschäfte am ersten Tag eines Blackouts nämlich unabhängig vom Wochentag geschlossen. Um "notwendige Vorkehrungen" zu treffen, wie es heißt. Auch in weiterer Folge würden die Öffnungszeiten massiv eingeschränkt. Ab dem zweiten Tag "werden von 10:00 bis 15:00 Uhr bei Märkten von SPAR-INTERSPAR-, Maximarkt-, BILLA-, PENNY-, ADEG-, Sutterlüty-, HOFER-, Lidl-, Nah- und Frisch-, Unimarkt- und M-Preis Sackerl mit gemischten Frischeprodukten ausgegeben".

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    Hygieneartikel, 1000g Nudeln, 18l Wasser, 500g Gries,...
    Hygieneartikel, 1000g Nudeln, 18l Wasser, 500g Gries,...
    Denise Auer

    Das Ministerium macht dabei auch eine Knalleransage: "Aus logistischen Gründen können im Krisenfall keine Wünsche für den Inhalt berücksichtigt werden". Heißt konkret: Bei jenem Sackerl, in dem frische Produkte, etwa Obst oder Gemüse, ausgegeben werden, hat der Kunde kein Mitspracherecht, was er einkauft. Allerdings: "Zusätzlich können fertig zusammengestellte Lebensmittel- und Getränke-Sackerl gegen Barzahlung erworben werden. Inhalt sind etwa Wasser, haltbares Brot, Konserven sowie Fertigprodukte oder auch Kerzen". Auf Wunsch gäbe es auch Babyartikel und Hygieneprodukte. 

    Ab dem dritten Tag, die Öffnungszeiten blieben in einem solch lang anhaltenden Szenario bei 10.00 -15.00 Uhr, gibt es dann überhaupt keine frischen Produkten mehr. Aus Gründen der Lebensmittelsicherheit würden dann nur noch "Produkte aus dem Trockensortiment" angeboten.

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      Ferrigato Roland / Verlagsgruppe News / picturedesk.com
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