Oberösterreich
Callgirl-Tötung – Polizei wehrt sich gegen Vorwürfe
Nach der Callgirl-Tötung in Ternberg hat ein Anwalt Vorwürfe gegen die Exekutive erhoben. Die Landespolizeidirektion OÖ wehrt sich nun dagegen.
Die Ermittlungen im Fall der Tötung eines Callgirls in Ternberg (Bezirk Steyr-Land) sind um eine Facette reicher: Beamten wird vorgeworfen, sie hätten zunächst nicht auf Anrufe von Bekannten der Frau reagiert.
Erst ein Wiener Anwalt soll das Landeskriminalamt OÖ dazu gebracht haben, aktiv zu werden – "Heute" berichtete. Ermittler hätten zu spät reagiert. Jetzt werden die Vorwürfe intern geprüft.
„"Die Polizei Oberösterreich hat natürlich eine entsprechende Fehlerkultur und wird dem Ganzen auch nachgehen ", so Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).“
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) reagierte nun: "Die Polizei Oberösterreich hat natürlich eine entsprechende Fehlerkultur und wird dem Ganzen auch nachgehen. Diese Dinge werden selbstverständlich evaluiert", betonte Karner gegenüber ORF Oberösterreich.
Amtshandlungen werden intern überprüft
Laut Angaben der Landespolizeidirektion OÖ hat man alle Amtshandlungen einer internen Überprüfung unterzogen. Inhalt waren vor allem polizeilichen Maßnahmen und die Gespräche mit den Bekannten des Opfers.
"Da die Prüfung der stattgefundenen Kommunikationswege noch andauert, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Beurteilung abgegeben werden", so die Polizei. Erste Ermittlungen hätten allerdings ergeben, dass es mehrere Anzeigen gegeben habe. Auf jede sei unverzüglich und mehrfach mit konkreten Maßnahmen reagiert worden.
Anwalt sieht ungeklärte Fragen
Von einem strafrechtlich relevanten Fehlverhalten durch die Polizei könne also nicht die Rede sein, erklärt die Exekutive. Es werde allerdings noch eine zweite Prüfung durch das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung geben, berichtete der ORF.
Für den Anwalt, der die Familie des Opfers vertritt, gibt es vor allem beim Todeszeitpunkt viele ungeklärte Fragen. Laut Obduktion sei die Frau zwischen Samstagabend und Sonntagmittag gestorben. Das sei viel zu ungenau, kritisiert der Anwalt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Steyr sei das nicht ungewöhnlich.
Fix ist: Der mutmaßliche Täter war zum Tatzeitpunkt alkoholisiert. Weitere Aufschlüsse soll eine Blutuntersuchung liefern.