Oberösterreich

Callgirl getötet – "Sensibelchen" droht nun Lebenslang

Zweiter Tag im Prozess nach einer grausigen Bluttat: Ein Freier soll ein Callgirl brutal umgebracht haben. Das Urteil wird im Lauf des Tages erwartet.

Der 35-Jährige Angeklagte mit seinem Verteidiger Andreas Mauhart am zweiten Prozesstag
Der 35-Jährige Angeklagte mit seinem Verteidiger Andreas Mauhart am zweiten Prozesstag
"Heute"

Die Tötung der Escortdame sorgte vergangenen September österreichweit für Erschütterung: Der Tatverdächtige (35) rief die 23-jährige in seine Wohnung in Ternberg (Bez. Steyr-Land). Dort soll es zwischen den beiden zu einem Streit um Geld kommen sein, der für die junge Rumänin fatal endete. 

Sie musste furchtbare Qualen über sich ergehen lassen: Zunächst soll sie der Mann brutal verprügelt, dann auch gebissen und mit einem Kabelbinder stranguliert haben. Wegen der massiven Gewalteinwirkung übergab sich die Frau, sie erstickte schließlich an ihrem Erbrochenen und Blut.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten Mord und Störung der Totenruhe zur Last, da er sich an der Verstorbenen auch vergangen haben soll. Sein Anwalt hingegen geht von Körperverletzung mit Todesfolge bzw. Totschlag aus. "Mein Mandant hatte nie vor, die Frau zu töten", sagte Andreas Mauhart.

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    In Ternberg wurde im September ein 23-Jähriges Callgirl getötet.
    In Ternberg wurde im September ein 23-Jähriges Callgirl getötet.
    FOTOKERSCHI.AT/Werner Kerschbaummayr

    Gutachterin sieht "Vernichtungswillen"

    Gegenüber "Heute" nannte ihn der Verteidiger vor Beginn des zweiten Prozesstages "ein Sensibelchen". Dem Bild, das der Anwalt zeichnete, widersprach Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner vehement: Der Angeklagte könne nicht so massiv alkoholisiert gewesen sein, sonst hätte er keine Erektion bekommen.

    Und: Bei 14 Liter wäre der Mann tot gewesen, so Kastner. Sie schließt aus, dass er die Dosen alle an einem Tag getrunken hat.

    "Er wusste wer er ist, wo er ist und was gerade geschieht", sagte die Gutachterin. Der Verdächtige sei weder minderbegabt noch psychisch krank. Zum Tatzeitpunkt sei er zurechnungsfähig gewesen, habe noch entscheiden können, was er tut. Die Expertin attestierte ihm einen "Vernichtungswillen". Für den 35-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.

    Eindrücklich das Psychogramm, das Kastner vom Mann zeichnete: Er sei nicht leicht im Umgang mit anderen und eigenbrötlerisch, verbringe seine Zeit am liebsten alleine und schließe nicht gerne Freundschaften.

    Eine Freundin des Beschuldigten sagte, dass er kein Frauenhasser sei und seine Tochter liebe. "Wenn er auf eine Frau nicht gut zu sprechen ist, ist es die Kindesmutter." Es sei möglich, dass die Prostituierte stellvertretend für sie sterben musste, so Kastner. "Das ist aber eine Hypothese."

    Geschworene beraten

    Bereits am Vormittag wurde das Beweisverfahren abgeschlossen. Die Geschworenen zogen sich zur Beratung zurück. Es könnte sein, dass das Urteil früher gefällt wird. Ursprünglich war es für den Abend erwartet worden.

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