Oberösterreich
Bursch knackte Jackpot nicht, junge Frau musste sterben
Eine 19-Jährige wurde brutal erschlagen, jetzt sind schockierende Details aufgetaucht: Rasende Wut dürfte zu der tragischen Bluttat geführt haben.
Während Familien am Sternstein ausgelassen dem Wintersport frönten, machte ein Autofahrer Mitte Februar im nahegelegenen Bad Leonfelden die grausige Entdeckung: In einem Waldstück entdeckte er die tote junge Frau und schlug Alarm.
Die Ermittler gingen rasch von einem Gewaltverbrechen aus. Schließlich meldete sich ein Anrufer bei der Polizei und berichtete vom Geständnis seines Bruders: "Ich habe sie erschlagen."
Das Landeskriminalamt rückte mit Unterstützung der Sondereinheit Cobra aus. Wenig später klickten bei dem 18-jährigen Verdächtigen die Handschellen: Die Fahnder fassten ihn bei einer Tankstelle in Mauthausen (Bez. Perg).
Das folgende Obduktionsergebnis förderte erschreckende Details zutage: Die 19-Jährige starb durch "massive Gewalteinwirkung gegen den Kopf". Sie bekam gleich mehrere Schläge und Stiche mit zwei Schneestangen und zusätzlich Tritte ab.
Wie sich herausstellte, waren die beiden zuvor in einem Casino in Tschechien gewesen. Dort hatte der Bursch Einiges verspielt. Auf dem Nachhauseweg entbrannte zwischen ihm – es gilt die Unschuldsvermutung – und dem Opfer ein heftiger Streit um Geld.
Anklage fertig
Jetzt ist die Anklage fertig und bringt weiteres Licht ins Dunkel der Tatnacht: Aus Wut, weil er "den Jackpot nicht geknackt" habe, soll der Verdächtige auf die Frau eingeschlagen haben, berichten die "Oberösterreichischen Nachrichten". Als sie dann blutete, habe er es "zu Ende bringen wollen".
Die Staatsanwaltschaft Linz wirft dem jungen Mann Mord und versuchten Einbruchsdiebstahl (in einem Hofladen) vor. Die Anklageschrift wurde bereits zugestellt, nun kann noch Einspruch erhoben werden. Es besteht daher noch keine Rechtswirksamkeit und ist vorerst nicht bekannt, wann der Prozess stattfindet.
Bis zu 20 Jahre Haft
Fix ist: bei dem 18-Jährigen wurde eine narzisstische Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Und: Wegen seines Alters fällt er unter das Jugendstrafrecht. Der Beschuldigte kann daher nicht zu Lebenslang verurteilt werden. Ihm drohen bis zu 20 Jahre Haft.