Burgenland

Bundesland verschärft Corona-Regeln jetzt massiv

Viele Regeln im Umgang mit Covid-19 werden von der Bundesregierung vorgegeben. Einiges ist aber auch Ländersache. Ein Bundesland macht davon Gebrauch. 

Michael Rauhofer-Redl
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Eine Corona-Teststraße in Eisenstadt.
Eine Corona-Teststraße in Eisenstadt.
ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com

Das Gros der Maßnahmen bezüglich des Coronavirus beruht auf Bundesgesetzen, ist also in allen Bundesländern gleich. Weil die Bundesländer aber auch autonome Entscheidungen treffen können, gibt es da und dort auch kleine Unterschiede. Vom Recht, selbstständig Regeln zu bestimmen, macht nun das Burgenland Gebrauch. 

Denn im östlichsten Bundesland ist die Quarantäne für Covid-19-Patienten und deren Kontaktpersonen ausgeweitet worden. Letztgenannte müssen nun für 14 Tage in behördlich angeordnete Isolation, das erklärte eine Sprecherin des Koordinationstabs. 

Weil die neue Regelung "bis auf Widerruf" gilt, ist nicht klar, wie lange sie Gültigkeit besitzen wird. Erkrankte werden nun am siebenten Tag der Quarantäne erneut getestet. Nach einer weiteren Untersuchung kann die Absonderung ab dem zehnten Tag beendet werden, wenn ein erneut durchzuführender PCR-Test negativ ist oder der Ct-Wert, dieser gibt an, wie infektiös jemand ist, über 30 liegt. Außerdem müssen Betroffene mindestens 48 Stunden lang symptomlos gewesen sein. 

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    Bei der zuerst in Großbritannien entdeckten Coronavirus-Mutation B.1.1.7 soll vor allem <strong>Husten</strong> häufiger auftreten als bei&nbsp;der bislang vorherrschenden Variante.
    Bei der zuerst in Großbritannien entdeckten Coronavirus-Mutation B.1.1.7 soll vor allem Husten häufiger auftreten als bei der bislang vorherrschenden Variante.
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    Strenge Regeln für Kontaktpersonen

    K1-Personen, also solche die engen Umgang mit einer infizierten Person hatten, müssen grundsätzlich für 14 Tage in Absonderung. Diese Isolation kann auf zehn Tage verkürzt werden, wenn ein Coronatest sowohl am siebenten als auch am zehnten Tag negativ ausfällt und keine Symptome zu erkennen sind. Sollten Kontaktpersonen bei diesen Tests positiv sein, so kann die bereits durchgemachte Quarantäne nicht angerechnet werden. Die Zählung von 14 Tagen beginnt in einem solchen Fall also von neuem. 

    Auf APA-Anfrage hieß es aus dem Gesundheitsministerium, dass die Verlängerung der Quarantäne im Ermessen der zuständigen Verwaltungsbehörde liegt, also Sache der Bundesländer ist. Eine Verlängerung sei im Hinblick auf eine vermutete längere Ansteckungsfähigkeit bei gewissen Virusvarianten in gewissen Regionen sinnvoll. Im Burgenland liegt der Anteil der "Briten-Mutation" B.1.1.7 laut aktuellen AGES-Kennzahlen bei rund 88 Prozent und somit weit über dem österreichischen Durchschnitt von zwei Dritteln. 

    Zuletzt machte das Burgenland durch einen Corona-Ausbruch im Oberpullendorfer Spital auf sich aufmerksam. 

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      Bundesheer / OTS