Vorarlberg
Bürgermeister will Ungeimpfte schonungslos anzeigen
Die Gemeinde Fußach (V) droht ihren Mitarbeitern mit einer Anzeige, sollten sich diese nicht binnen drei Wochen impfen lassen. Die Aufregung ist groß.
Die Impfpflicht in Österreich steht unmittelbar bevor. Gemeinden, in denen viele Menschen geimpft sind, sollen dann Geld vom Bund bekommen. Ab einer Impfquote von 80 Prozent gibt es einen Impfbonus. Vielleicht ist das der Grund, warum sich jetzt eine Vorarlberger Gemeinde mit einer knallharten Forderung an seine Mitarbeiter wendet: Impfung – oder Anzeige!
"In der Pflicht, Verstoß gegen Impfgesetz anzuzeigen"
Das Schreiben, welches "Heute" vollständig vorliegt, fordert die Gemeindemitarbeiter von Fußach (Bezirk Bregenz) auf, bis 31. Jänner (also heute) entweder einen Impfnachweis, einen Genesungsnachweis oder ein ärztliches Nachweis über die Befreiung von der Impfpflicht zu erbringen. "Sollten wir [...] keinen erhalten, müssen wir davon ausgehen, dass [...] Du gegen das Impfgesetz verstößt. Wir sehen uns daher als Dienstgeber in der Pflicht, diesen Verstoß bei der Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen", teilt Bürgermeister Peter Böhler (Partei "Zukunft Fußach") mit.
Als öffentlicher Dienstgeber sei es für ihn selbstverständlich, "dass unsere Mitarbeiter die bestehenden gesetzlichen Vorschriften befolgen". Bis zum 21. Februar hätten daher ungeimpfte Mitarbeiter noch Zeit, ihren Impfstatus zu ändern.
Mahnender Impf-Brief an Pflegekräfte
Schon vergangene Woche sorgte bei den "Barmherzigen Brüder – Lebenswelten Steiermark" ein ähnliches Schreiben für Aufregung. Sollten Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung ab dem 1. Februar, dem Start der Impfpflicht, andere Mitarbeiter oder auch Bewohner auffordern, sich nicht impfen zu lassen (ausgenommen davon sind Ärzte, die aufgrund medizinischer Kontraindikation von der Impfung abraten), werde dies als Anstiftung zum Rechtsbruch gewertet.
Dazu "zählen juristisch alle Wege der Kommunikationsübermittlung sowie die Verteilung von Informationsmaterial, welches sich gegen eine Covid-19-Schutzimpfung richtet", wird darin erklärt. Notwendig gemacht hätten diesen Schritt Vorkommnisse im Haus und Beschwerden von Angehörigen, so eine Sprecherin zur "Kleinen Zeitung".
Jurist: Recht auf freie Meinungsäußerung
Das Schreiben sei dennoch kritisch so betrachten, erklärt der Wiener Jurist Alexander Scheer auf "Heute"-Nachfrage: "Die bloße Verteilung von Informationen und Meinungen in einer pluralistischen Gesellschaft fällt unter das Recht der freien Meinungsäußerung."
Im Rahmen einer dienstrechtlichen Weisung, könne man eventuell Mitarbeiter zum Schweigen bringen, so der Rechtsexperte. Doch auch das verstoße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das gilt auch für Bewohner. "Auch im Rahmen der Hausordnung darf so etwas nicht sanktioniert werden".
"Im Gegensatz dazu ist zu beachten, dass jemand, der einen Anderen durch eine gefährliche Drohung (und eine solche kann verwirklicht sein, wenn ich jemanden mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung bedrohe) zu einem Tun oder Unterlassen bringen will, Nötigung begehen könnte", stellt Scheer klar. Das wird sicherlich von der Intensität der Drohung abhängen und davon, ob man die Drohung wirklich ernst nehmen kann.